Städtetag zeichnet milliardenschwere Übereinkunft
Für den Hessischen Städtetag hat der Präsident des Verbandes OB Geselle am 06.11.2020 eine Übereinkunft mitunterzeichnet, die den hessischen Kommunen einen Ausgleich für ihre Corona-bedingten Finanzschäden in Höhe von insgesamt über 3.000 Mio. Euro sichert.
Im Namen des Hessischen Städtetages hat am Mittag des 6. November 2020 Präsident Christian Geselle, Oberbürgermeister der Stadt Kassel, eine milliardenschwere Übereinkunft (Anlage 1) unterzeichnet. Die Übereinkunft trägt ebenfalls die Unterschrift unseres ersten Vizepräsidenten, OB Dr. Heiko Wingenfeld aus Fulda.
Zuvor hatten sich die Vertreter der Kommunalen Spitzenverbände am 23.10.2020 mit Minister Boddenberg über die Verteilung der 2,5 Mrd.-Euro aus dem Sondervermögen des Landes verständigt. Die Landesregierung und die drei Spitzenverbände gaben anlässlich der Unterzeichnung eine Pressekonferenz. Deren gemeinsame Unterlage für die Medien ist beigefügt (Anlage 2) Die Pressemeldung ist begleitet von einer Präsentation des HMdF, die Sie ebenfalls als Beilage finden (Anlage 3).
Das Finanzministerium hatte mit den Spitzenverbänden vereinbart, dass Informationen bezüglich der Übereinkunft vertraulich bleiben, bis Regierung und Verbände die Öffentlichkeit gemeinsam informieren. Deswegen sehen wir uns erst jetzt in der Lage, Ihnen als Verantwortlichen in unseren Mitgliedstädten den Inhalt der Übereinkunft zu vermitteln.
Das Verhandlungsergebnis ist beachtlich: 561 Mio. Euro, davon 311 Mio. Euro zum Stabilisieren des KFA und 250 Mio. Euro für den ÖPNV zahlt die Landesregierung zusätzlich zum Kommunaltopf des Sondervermögens. Insgesamt sind dies – unter Einschluss einer Reserve – 3.061 Mio. Euro. |
Der Text der Übereinkunft enthält unter anderem eine „salvatorische Klausel“, nach der sich die Verteilbeträge verringern, sofern der Bund Mittel mit gleichgerichtetem Zweck den Kommunen zuweist. Die Mittel werden für diesen Fall der Reserve zugeschlagen, gehen also den hessischen Kommunen nicht verloren.
Minister Boddenberg und die Spitzenverbände haben zudem nachstehende Sprachregelung verabredet:
„In dem vom Hessischen Landtag beschlossenen Sondervermögen „Hessens gute Zukunft sichern“ sind 2,5 Mrd. Euro zur Stärkung der Partnerschaft mit den hessischen Kommunen vorgesehen. In den vergangenen Wochen hat es zur konkreten Mittelverwendung vertrauensvolle Gespräche zwischen der Landesregierung und den Kommunalen Spitzenverbänden gegeben. Bereits erzielte Ergebnisse werden nun von den Gremien der Beteiligten beraten. Am Ende dieser Beratungen werden Landesregierung und Kommunale Familie gemeinsam die Öffentlichkeit informieren. Dies soll noch im November geschehen.“
Einzelpositionen aus dem Verhandlungsergebnis vom 23.10.2020
Die Verteilbeträge sind in den meisten Fällen so geblieben, wie sie das Präsidium aus den Konferenzen vom 01.10.2020 und 23.10.2020 kennt. Soweit die Positionen nachstehend nicht erläutert sind, haben sich im Schlussgespräch keine neuen Erkenntnisse ergeben.
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Abbildung 1: Daten HMdF[1]; Zeichnung: HStT
Wichtigstes Verhandlungsergebnis: Finanzministerium stabilisiert den KFA
Volumen: 1.393 Mio. Euro
Sein zentrales Ziel hat der Hessische Städtetag erreicht. Der kommunale Finanzausgleich wird stabilisiert. Zum Ausgangspunkt 2020 umfasst die Finanzausgleichsmasse 5999 Mio. Euro. Dieser Betrag wächst um jährlich 112 Mio. Euro auf 6111 Mio. Euro im Jahr 2021, 6223 Mio. Euro im Jahr 2022, 6335 Mio. Euro 2023 und erreicht schließlich im Jahr 2024 den Betrag von 6447 Mio. Euro.
Abbildung 2: Daten HMdF; Zeichnung: HStT
Zu dieser Stabilisierung benötigt das Finanzministerium den Betrag von 1393 Mio. Euro. Die neue Botschaft des Staatsministers: 311 Mio. Euro zieht das Land aus dem Landeshaushalt 2022. Damit verzichtet das Finanzministerium auf die Hälfte der sogenannten Spitzabrechnung aus dem Jahr 2020, die sie nach Gesetz eigentlich in voller Höhe von 622 Mio. Euro dem KFA 2022 anlasten dürfte. Das Ministerium benötigt somit nur noch 1.082 Mio. Euro zum Stabilisieren des KFA.
Dieser Betrag ist noch einmal gesondert aufgegliedert: Der Betrag von 771 Mio. Euro dient allgemein der KFA-Stabilisierung. 311 Mio. Euro benötigt das HMdF, um die zweite Hälfte der Spitzabrechnung im Jahr 2022 zu finanzieren.
Rückzahlung der „Kreditierung“ Angelegenheit der Kommunen
In Bezug auf die Rückzahlung der sogenannten „Kreditierung“ hatte Minister Boddenberg unmissverständlich angemahnt, dass die Kommunen sich untereinander über die entsprechende Gestaltung der KFA-Masse einigen müssen. Eine Finanzierung aus dem Sondervermögen schloss er aus.
Bekanntlich waren die kreisfreien Städte im Vergangenen Jahr bereit, die Auszahlung einer Summe von 162 Mio. Euro an Schlüsselzuweisungen, der ihnen 2020 zugestanden hätte, auf die Folgezeit zu verschieben. Diesen „Kredit“ wollten sie im Rechnungsjahr 2021 „zurück“ erhalten.
Nachdem bei dem Gespräch mit Minister Boddenberg am 23.10.2020 klar war, dass das Finanzministerium das Sondervermögen nicht für die Rückzahlung des Kredits einsetzen wollte, kam es zu einer Sitzungsunterbrechung und zu Verhandlungen unter den Vertretern der drei Spitzenverbände. Die kreisfreien Städte erklärten sich bereit, die Mittel nicht in einem Zug, sondern auf zwei Jahre verteilt entgegenzunehmen. Die anderen kommunalen Schwesterverbände stimmten zu. Damit war die Grundlage für die Übereinkunft im Gesamtpaket geschaffen. Die kreisfreien Städte erhalten nun aus den KFA-Massen 2021 und 2022 je 81 Mio. Euro „Kredit-Rückzahlung“.
ÖPNV (Fahrgeldausfälle) –
Volumen: 250 Mio. Euro
Das HMdF finanziert die Fahrgeldausfälle nicht aus dem Sondervermögen „Partnerschaft mit den Kommunen“, sondern entnimmt sie einem „anderen Topf des Sondervermögens“. Damit kommen der kommunalen Familie diese Mittel ohne Anrechnung auf den 2.500-Mio.-Euro-Topf zugute.
Schutzmaßnahmen in Schulen und Kitas
Volumen: 100 Mio. Euro
- davon: 25 Mio. Euro für Ganztagsbetreuung – Komplementärfinanzierung zu Bundeszuweisungen
Das Finanzministerium hat erklärt, dass mit der Annahme der Bundeszuweisungen keine Anerkennung eines Rechtsanspruchs auf Ganztagsbetreuung einhergeht.
- davon: 10 Mio. Euro für Steigerung der Lufthygiene für Schulträger
Das Finanzministerium hält an dieser Zuweisung fest, mit der es weiterhin 4 Mio. Euro für sogenannte CO 2-Ampeln und 6 Mio. Euro für Lüftungsgeräte in Klassenzimmern vorsieht. Die Verwendung soll indessen auf Klassenräume begrenzt sein, deren Fenster sich nicht öffnen lassen.
- davon: 65 Mio. Euro zur weiteren Unterstützung der hygienischen Bedingungen an Schulen und Kitas
Das Finanzministerium will anders als ursprünglich vorgesehen, die funktionale Zuordnung der Zuweisung nicht weiter eingrenzen. Wie die hygienischen Bedingungen gestärkt werden sollen und wie die Mittel aufzuteilen sind, sollen die KoSpV untereinander klären.
Ausgefallene Kindergartenerstattungsbeiträge
Volumen: 40 Mio. Euro
Träger, die bereits vor Beginn der Pandemie auf Elternbeiträge verzichtet haben, sind nicht zu berücksichtigen.
An welche Empfänger in welcher Höhe die Mittel verteilt werden, haben die KoSpV noch zu klären.
Corona-Hilfe für Heilkurorte
Volumen: 15 Mio. Euro
Das HMdF hat den ursprünglich vorgesehenen Betrag von 10 Mio. Euro noch um 5 Mio. Euro erhöht.
Verwendung der Reserve
Volumen: 133 Mio. Euro
Finanzminister Boddenberg hat unterstrichen, Mittel angesichts noch ausstehenden Finanzierungsbedarfs für wichtige Bereiche wie den Öffentlichen Gesundheitsdienst, den ÖPNV und auch eine vielleicht nochmalige Gewerbesteuerkompensation 2021 des Bundes zurücklegen zu wollen.
Neuregelung des Familienleistungsausgleichs
Das HMdF legt bekanntlich großen Wert darauf, das Hessische Finanzausgleichsgesetz (§ 62 HFAG) so abzuändern, dass es zu einer moderaten Steigerung des Aufkommens aus dem Familienleistungsausgleich führt. Mit der Übereinkunft haben die kommunalen Spitzenverbände dem zugestimmt.
Übergangsvorschriften im Hessischen Finanzausgleichsgesetz
Die Übergangsregelungen im kommunalen Finanzausgleich sind nicht in die Verhandlungen einbezogen worden. Für diese Frage ist auf Fachebene eine gesonderte Lösung herbeigeführt worden (vgl. dazu unser Rundschreiben RS-843-2020 vom 02.11.2010).
[1] Siehe zu den Daten Ausführungen unten zur Reserve.
Soziales
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