Steigende Zahlen von Flüchtlingen mit vielfältigen Problemlagen erfordern höhere Landeserstattung
„Die Städte in Hessen erwarten vom Land Hessen, dass es die Höhe der Kostenerstattung auf die tatsächliche Höhe der Aufwendungen für die Aufnahme und Unterbringung von Flüchtlingen inklusive Verwaltungs- und Personalkosten anpasst“, sagt Stadtrat Axel Weiss-Thiel aus Hanau, Vorsitzender des Ausschusses für Soziales und Integration des Hessischen Städtetages nach dessen Sitzung heute in Wiesbaden.
Aufgrund der aktuellen Unruhen in der Welt steigt die Zahl der Flüchtlinge. Sie sind in den kreisfreien Städten und Landkreisen entsprechend einer Aufnahmequote für Flüchtlinge, die von der Landesregierung per Rechtsverordnung bestimmt wird, unterzubringen. Neben der Aufnahmequote ist auch die Kostenerstattung gesetzlich geregelt. Die Aufwendungen für die Aufnahme und Unterbringung von erwachsenen Flüchtlingen werden in festen Beträgen abgegolten (§ 7 Abs. 1 LAG), die zuletzt 2008 verhandelt wurden und schon damals nicht kostendeckend waren und demzufolge noch nicht sind. Die kreisfreien Städte und Landkreise nehmen die Aufgaben wie Unterbringung und Versorgung der Asylsuchenden und Flüchtlingen im Auftrag des Landes wahr.
„Die Menschen brauchen nicht nur ein Bett und Verpflegung, sondern auch medizinische und psycho-soziale Hilfen. Dies sind erhebliche Kosten, die bislang völlig unberücksichtigt blieben. Hier erwarten wir von Bund und Land kostendeckende Erstattungen“, so Weiss-Thiel abschließend.
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