Tarifabschluss in Hessen

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Recht, Personal und Ordnung
05 Apr
Freitag, 5. April 2019
Das Land Hessen hat sich mit den Gewerkschaften am 29. März 2019 auf einen Tarifabschluss verständigt.

Dieser sieht im Wesentlichen vor:

Erhöhung der Tabellenentgelte um insgesamt 8 v. H.

  • rückwirkend zum 1. März 2019 und zum 1. Februar 2020 um jeweils 3,2 v. H.
  • ab dem 1. Januar 2021 um weiter 1,4 v. H.
  • Laufzeit: 33 Monate (bis 30. September 2021).


Die Ausbildungsentgelte sowie die Tarifentgelte der Praktikantinnen und Praktikanten werden rückwirkend
zum 1. Januar 2019 und zum 1. Januar 2020 um einen Festbetrag von jeweils 60 Euro erhöht. Der Urlaubsanspruch wird auf 30 Tage (zuvor 29 Tage) für Auszubildende, Praktikantinnen und Praktikanten festgelegt.

Die Jahressonderzahlung nach § 20 TV-H wird für die Jahre 2019, 2020, 2021 und 2022 auf dem materiellen Niveau des Jahre 2018 eingefroren. Nach dem Jahr 2022 wirksam werdende allgemeine Entgelterhöhungen finden auch auf die Jahressonderzahlung Anwendung.

Die Nutzungsberechtigung für das LandesTicket Hessen bleibt bestehen.

Der Tarifabschluss gilt für die Angestellten des Landes Hessen.
Für die Beamtinnen und Beamten sowie die Versorgungs-empfängerinnen und Versorgungsempfänger wurde vereinbart:
„Die Tarifvertragsparteien gehen davon aus, dass die in diesem Eckpunktepapier vereinbarten Einkommensverbesserungen durch den Gesetzgeber auch auf die Beamtinnen und Besamten sowie die Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger zeitgleich und systemgerecht im Volumen von

  • 3,2 v. H. (1. März 2019)
  • 3,2 v. H. (1. Februar 2020) und
  • 1,4 v. H. (1. Januar 2021)

übertragen werden. Eine Kompensation über eine Einfrierung der Sonderzahlung findet nicht statt. Für Anwärterinnen und Anwärter erfolgt anstelle eines Festbetrags eine entsprechende lineare Anpassung in gleicher Höhe wie für die Beamtinnen und Beamten jeweils zum 1. Januar 2019, 2020 und 2021.

Die Hessische Landesregierung strebt dazu, vorbehaltlich der Rechte des Parlaments, ein Gesetzgebungsverfahren an, das die gesetzlichen Beteiligungsrechte wahrt.“
(VII. der Tarifeinigung in den Tarifverhandlungen für die Beschäftigten des öffentlichen Dienstes des Landes Hessen
vom 29. März 2019)

Die Erklärungsfrist läuft bis zum 31. Mai 2019.

Termine

25 Apr

25.04.24 | 10:00 Uhr

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25 Apr

25.04.24 | 10:00 Uhr

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06 Mai

06.05.24 | 10:00 Uhr

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06 Mai

06.05.24 | 14:00 Uhr

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13 Mai

13.05.24 | 13:30 Uhr

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14 Mai

14.05.24 | 10:00 Uhr

Gemeinsamer Ausschuss KJC

Videokonferenz

16 Mai

16.05.24 | 10:00 Uhr

AG Personalamtsleitungen

Marburg

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