Tarifeinigung in der Tarifrunde 2016

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Recht, Personal und Ordnung
10 Mai
Dienstag, 10. Mai 2016
Die Tarifpartner haben sich soeben in Potsdam auf einen Tarifabschluss verständigt.

Dieser beinhaltet folgende wesentliche Punkte:

-        4,75 % Entgeltsteigerung verteilt auf zwei Stufen: 2,4 % ab dem 1.3.2016 und weitere 2,35 % ab dem 1.2.2017.

-        Mindestlaufzeit von 24 Monaten bis zum 28. Februar 2018.

-        Auszubildende erhalten einen Festbetrag von 35 Euro ab dem 1.März 2016 und weitere 30 Euro ab dem 1.2.2017. Erhöhung des Jahresurlaubs von 28 auf 29 Tage. Die bisherige Regelung zur Übernahme der Auszubildenden gilt weiter.

-        Die neue Entgeltordnung tritt am 1. Januar 2017 in Kraft und reformiert die Eingruppierungsregelungen für und zwei Millionen Beschäftigte. Zur Kompensation der entstehenden Mehrkosten werden die Jahressonderzahlungen für 2016, 2017 und 2018 auf dem materiellen Niveau des Jahres 2015 eingefroren und ab 2017 um 4% gemindert.

-        Zusatzversorgung: Für Kassen mit anerkanntem Finanzierungsbedarf wird eine Arbeitnehmereigenbeteiligung von 0,4% eingeführt, beginnend mit 0,2% ab 1.7.2016, 0,3% ab 1.7.2017 und 0,4% ab 1.7.2018.

-        Altersteilzeit: Verlängerung der bisherigen Regelung um 2 Jahre.

Die Tarifeinigung steht bis zum 31.5.2016 unter Erklärungsfrist.

Die Mitgliederversammlung der VKA hat dieser Einigung nach ausführlicher Diskussion mit großer Mehrheit zugestimmt. Der Tarifabschluss wird die kommunalen Arbeitgeber mit rund 6 Mrd. Euro für die vereinbarte Laufzeit von 24 Monaten belasten. Das Tarifergebnis ist für viele Städte und Gemeinden nur schwer verkraftbar. Die Gewerkschaften sind mit einer Forderung von 6% für 12 Monate in die Verhandlungen gestartet. Dies hätte eine Belastung von 5,6 Mrd. Euro allein für ein Jahr bedeutet. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den kommunalen Verwaltungen, die in den vergangenen Monaten durch die Flüchtlingsunterbringung außergewöhnliche Leistungen erbracht haben, haben einen Anspruch auf eine angemessene Vergütung. Dies haben die kommunalen Arbeitgeber von Anfang an betont und auch umgesetzt. Ein leistungsfähiger öffentlicher Dienst ist ein wichtiger Standortfaktor für Deutschland.

Darüber hinaus ist die Einigung auf die neue Entgeltordnung zu begrüßen. Damit konnten langjährige Verhandlungen zum Abschluss gebracht werden. Die Entgeltordnung wird zur Wettbewerbsfähigkeit des öffentlichen Dienstes beitragen.

Die Gewerkschaft ver.di beabsichtigt, zu dem Tarifergebnis eine Mitgliederbefragung durchzuführen.

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