Tarifvertrag COVID verlängert

Die Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände und die Gewerkschaften ver.di und dbb beamtenbund und tarifunion haben sich auf eine Verlängerung des Tarifvertrags COVID verständigt.
Der Tarifvertrag COVID war rückwirkend zum 1. April 2020 in Kraft getreten und hat eine Laufzeit bis zum 31. Dezember 2020.
Die Laufzeit des Tarifvertrag COVID wird nunmehr auf den 31. Dezember 2021 festgesetzt. Durch die Verlängerung ist es möglich, Kurzarbeit über den 31. Dezember 2020 hinaus ohne Unterbrechung zu verlängern. Die Tarifvertragsparteien haben die Niederschriftserklärung so angepasst, dass verpflichtend bis zum 31. Oktober 2021 die aktuelle Situation zu bewerten und ggf. Gespräche zur Neubewertung der Regelungen des Tarifvertrags COVID zu führen sind.
Durch Änderung des § 3 Tarifvertrag COVID kann Kurzarbeit nunmehr für die Dauer von bis zu 21 Monaten eingeführt werden. Sie endet spätestens am 31. Dezember 2021. Eine Verlängerung der Kurzarbeit ohne Ausweitung muss mit einer Frist von mindestens drei Arbeitstagen angekündigt werden. Gleiches gilt bei einer Unterbrechung der Kurzarbeit. Die Ausweitung der Kurzarbeit muss mit einer Frist von mindestens sieben Arbeitstagen angekündigt werden.
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