Überprüfung der Standards bei Straßenbaumaßnahmen

Foto: HStT

23 Mär
Mittwoch, 23. März 2011
Der Hessische Städtetag hat das Hessische Verkehrsministerium um Überprüfung der Standards beim Ausbau von kommunalen Straßen gebeten. Die Prüfung dient dem Ziel, die Einwohner nicht im Übermaß mit Beiträgen zu belasten.

Präsidium und Hauptausschuss des Hessischen Städtetages haben sich zuletzt in ihrer gemeinsamen Sitzung am 3. März 2011 in Fulda mit der Frage der Standards bei Straßen­baumaßnahmen befasst. Im Rahmen der Diskussion, die bereits seit längerem geführt wird, hat sich herausgestellt, dass die festgelegten Standards hinterfragt werden müssen.

Bei Straßenbaumaßnahmen haben die Städte und Gemeinden zum Teil sehr hohe Standards zu beachten. Diese sind unter anderem in den Richtlinien für die Standardisierung des Oberbaus von Verkehrsflächen (RStO), den Richtlinien für die Anlage von Stadtstraßen (RASt 06) und den Richtlinien für die Anlage von Straßen – Teil: Querschnitt (RAS-Q) der Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen (FGSV) festgelegt. Die Richtlinien sind als technisches Regelwerk anzusehen; ihre Einhaltung wird im Rahmen der Verkehrsinfrastrukturförderung vorausgesetzt.

Die heute gültigen hohen Standards führen zu einem Widerspruch für die Städte und Gemeinden. Einerseits ist den Kommunen aufgegeben, zur Haushalts­konsolidierung Ausbaubeiträge von ihren Einwohnern zu erheben. Andererseits werden sie durch die genannten Vorgaben gehindert, eine preisgünstige Variante des Ausbaus zu wählen, um die Einwohner nicht im Übermaß zu belasten.

Die Geschäftsstelle hat das Hessische Verkehrsministerium um eine Prüfung gebeten, inwieweit geltende Standards für den Ausbau kommunaler Straßen je nach Bedeutung und der Belastung der Straße gesenkt werden können.  

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