„Umsetzung OZG – gemeinsame Erfolgsarbeit im Digitalisierungslabor Arbeit & Ruhestand“

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Soziales
12 Dez
Donnerstag, 12. Dezember 2019
Seit Dezember 2018 wurde gemeinsam und erfolgreich, über alle föderalen Ebenen hinweg, im Digitalisierungslabor „Arbeit und Ruhestand“ des Bundes gearbeitet. Die Ergebnisse der erfolgreichen Arbeit können sich sehen lassen.

Im Rahmen des Verteilten Vorgehens im Digitalisierungsprogramm II des Bundes wurden die Umsetzungen der gemäß Onlinezugangsgesetz (OZG) zu digitalisierenden Leistungsanträge begonnen. Einige Labore kommen nun zum Roll-Out der erarbeiteten Ergebnisse.

Alle Verwaltungsleistungen wurden in Lebenslagen gebündelt und diese 14 Themenfelder zugeordnet. Tandems aus Bundesressort und federführendem Bundesland erarbeiten dann in den Laboren unter Einbezug der Lebenslagen-Federführer und kommunaler Experten sowie Nutzern die Antragsprozesse.

Im Ziel stehen bürgerfreundliche Antragsstrecken und das Once-only-Prinzip („Die Daten sollen laufen, nicht die Bürger“). In allen Laboren werden die FIM (Föderales Informationsmanagement) Informationen (Leistungsbeschreibungen, Antragsprozesse und Datenfelder) erarbeitet und im Anschluss allen zur Nachnutzung zur Verfügung gestellt. Teilweise werden bereits Referenzimplementierungen in Auftrag gegeben.

Federführer für das Themenfeld Arbeit & Ruhestand ist das Land NRW gemeinsam mit dem BMAS, für die dem Themenfeld zugehörige Lebenslage Armutsvermeidung und Arbeitsplatzverlust hat das Land Hessen die Federführung übernommen.

Als erste Laborleistung wurde der Arbeitslosengeld II-Erstantrag bearbeitet. Gemeinsam mit kommunalen Experten aus dem Landkreis Offenbach, dem Landkreis Fulda und Kreis Bergstraße und mit Nutzern der Leistung wurde ein Klick-Prototyp entwickelt, welcher immer wieder auf die „user experience“ hin überprüft wurde. Die FIM-Informationen sind inzwischen auf der OZG-Plattform veröffentlicht und bei der Smart Country Convention vom 22. bis 24. Oktober in Berlin wurden die Ergebnisse auf dem Messestand des BMI drei Tage lang präsentiert.

Als weitere Leistung im Labor wurde der Antrag Hilfe zum Lebensunterhalt (SGB XII) erarbeitet und das Bildungs- und Teilhabepaket steht in den Startlöchern.

Aufgrund der inzwischen in Hessen geschlossenen Umsetzungsvereinbarung HMinD / HMdIS, KSpV konnte die tatsächliche Realisierung des Online-Arbeitslosengeld II-Antrags durch die ekom21 begonnen werden. Diese soll bundesweit als Referenzimplementierung zur Nachnutzung zur Verfügung gestellt werden.

Die Umsetzung selbst stellt nun jedoch neue Herausforderungen. Viele im Labor angedachte Möglichkeiten (Datenübernahme in Fachverfahren, Sprachassistenz, Schnittstellen in Fachverfahren und Register) sind kostenintensiv, aufgrund der Betroffenheit aller, stellt sich die Frage nach Auftraggebern und der Bedarf einer Standardisierung der Daten und des Datenaustauschs wird größer. In diesem Kontext ist die Geschäftsstelle bereits im Sommer diesem Jahres auf die Koordinierungsstelle für IT-Standards (KoSIT) zugegangen, um die Möglichkeit der Etablierung eines Standards im Sozialdatenbereich zu eruieren. Dieser Prozess ist noch im Gange, auch hier stellt sich die Frage der Finanzierbarkeit.

Bei all den oben genannten Punkten zeigt sich, dass das OZG nicht „vor den Kommunen enden“ darf und zu kurz gedacht wird, wenn nur das Frontend betrachtet und das, was eigentlich innerhalb der Verwaltung mit den Anträgen bzw. Antragsdaten geschieht, außen vor gelassen wird. Gerade im Sozialbereich reichen lediglich Online verfügbare Anträge nicht aus, die Situation der Bürger, welche in diesem Bereich Leistungen benötigen, ist oft schwierig und durch Einschränkungen geprägt. Besondere Formen der Unterstützung auch bei der Antragsstellung werden nötig sein. Für die Mitarbeitender der Verwaltung im Sozialbereich muss die Digitalisierung die Chance auf freiwerdende Ressourcen für die eigentliche Arbeit, die Beratung und Hilfeleistung mit sich bringen, um zu einem Erfolgsprojekt zu werden. Dies versucht die Geschäftsstelle bei all den Vorhaben im Kontext OZG und Digitalisierung im Blick zu halten.
 
Aus Sicht des Föderalismus mag das OZG konsequent gestrickt sein, dennoch werden die in den Laboren erarbeiten Lösungen häufig Klick Dummies bleiben, wenn keine finanzielle Unterfütterung durch Bund und Land bei den Kommunen für mehr als OZG-Umsetzung (nur Frontend) erfolgt. Sollen am Ende wirklich nutzerfreundliche und auch den Mitarbeitenden der Verwaltung Nutzen bringende Lösungen stehen, ist mehr nötig.

Das OZG in seiner jetzigen Form hat als Anschub bestens funktioniert und einen guten und kooperativen gemeinsamen Prozess aller drei Ebenen angestoßen. Nun bedarf es aufgrund der gemachten Erfahrungen und bereits erlebbaren Herausforderung einer Fortsetzung, quasi eines OZG-Verbesserungsgesetzes (OZG 2.0).

Im Gemeinsamen Ausschuss der Kommunalen Jobcenter am 11. Dezember 2019 in Wiesbaden konnten Ergebnisse der erfolgreichen Arbeit der Koordinierungsstelle Digitale Soziale Arbeitswelt von Frau Rena Wißmeier präsentiert werden.

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