Umsetzungsvereinbarung zum Onlinezugangsgesetz zwischen Land und Kommunalen Spitzenverbänden unterzeichnet

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07 Okt
Montag, 7. Oktober 2019
Das Onlinezugangsgesetz (OZG) verpflichtet die Verwaltungen, ihre Verwaltungsleistungen bis Ende des Jahres 2022 auch elektronisch über Verwaltungsportale anzubieten. Um dieses Ziel zu erreichen, arbeiten Bund, Länder und Kommunen Hand in Hand.

Das Land Hessen und die hessischen Kommunen streben eine vertrauensvolle und konstruktive Zusammenarbeit zur Umsetzung insbesondere auch auf kommunaler Ebene, wo der Vollzug eines erheblichen Teils an Verwaltungsleistungen angesiedelt ist, an. Zu diesem Zweck wurde am 27. September 2019 eine Umsetzungsvereinbarung „OZG Hessen Kommunal“ zwischen dem Land Hessen und den Kommunalen Spitzenverbänden Hessischer Städtetag, Hessischer Städte- und Gemeindebund und Hessischer Landkreistag geschlossen.

In der Vereinbarung wurde zunächst grundsätzlich festgehalten, dass bei der Umsetzung des OZG nur ein gemeinsames Vorgehen als zielführend erachtet wird und dass Grundlage der gemeinsamen Arbeiten das vom IT-Planungsrat beschlossene Digitalisierungs-programm II („verteiltes Vorgehen“) und der OZG-Umsetzungs-katalog, der im Laufe der Arbeiten noch um weitere kommunale Leistungen ergänzt wird, sein wird. Auch wird betont, dass die Anbindung der Fachverfahren im Rahmen der Umsetzung mitgedacht werden soll. Dies ist besonders wichtig, um am Ende den erwünschten Effekt der Arbeitseffizienz medienbruchfreier Verfahren zu erhalten.

Weiter beschäftigt sich die Vereinbarung vor allem auch mit der Organisationsstruktur der Umsetzung des OZG auf kommunaler Ebene. Es sind hierbei verschiedene Ebenen in unterschiedlicher Zusammensetzung mit dem Land, den Kommunalen Spitzen-verbänden, Fachexpertinnen und Fachexperten aus den Kommunen und der ekom21 vorgesehen, die in einem strukturierten und effizienten Konstrukt die Umsetzung gemeinsam auf die Beine stellen sollen. Bestehen wird dieser Aufbau aus einer politischen, strategischen und operativen Steuerungsebene sowie einer operativen Umsetzungsebene.

Eine wichtige, in der Umsetzungsvereinbarung verankerte Unterstützung durch das Land stellt insbesondere die Finanzierung folgender Punkte dar:

- des Aufbaus der technischen Umsetzung,

- der Digitalisierungsberatung und der konkreten Digitalisierungsmaßnahmen in Modellkommunen,

- der Nutzung und des Betriebs der erforderlichen technischen Plattform inklusive der erarbeiteten Antragsverfahren.

Die genannten Punkte werden vom kommunalen IT-Dienstleister ekom21 durchgeführt.

Aktuell schon bereitgestellt wird neben einigen kommunalen Verfahren auf der entsprechenden Antragsmanagementplattform zum Beispiel ein Nutzerkonto („Servicekonto Hessen“), über das Bürgerinnen und Bürger in Hessen die Landes- und Kommunal-verwaltungen zukünftig einfach und sicher rund um die Uhr und ortsunabhängig erreichen können, um Serviceleistungen der Verwaltung in Anspruch zu nehmen.

Ziel des Vorhabens insgesamt ist es, über 500 digitale Leistungen in den kommenden Jahren für die Städte und Gemeinden bzw. für die Bürgerinnen und Bürger verfügbar zu machen. Geplant ist, in sog. kommunalen „Digitalisierungsfabriken“, in denen kommunale Expertinnen und Experten aus den jeweiligen Fachbereichen mitarbeiten werden, ab Oktober 2019 bis Ende 2022 möglichst drei Prozesse pro Woche umzusetzen.

Die Unterzeichnung dieser Umsetzungsvereinbarung zwischen der Hessischen Landesregierung und den kommunalen Spitzen-verbänden ist die Grundlage für eine weiterhin gute Zusammenarbeit bei der Bewältigung der großen Herausforderung der Umsetzung des OZG. Ab sofort wird losgelegt mit der praktischen Umsetzung. Wir werden unsere Mitglieder über die konkreten weiteren Schritte regelmäßig informieren.

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