Vertragsstrafe bei fehlender Mund-Nasen-Bedeckung

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08 Sep
Dienstag, 8. September 2020
Reisegäste im öffentlichen Nahverkehr sollen künftig hessenweit eine Vertragsstrafe zahlen müssen, wenn sie sich ohne Mund-Nasen-Bedeckung in Bussen, Zügen oder Straßenbahnen aufhalten. Präsident Christian Geselle, Kassels Oberbürgermeister: “Wir haben entsprechende Änderungen unserer Benutzungsbestimmungen im nordhessischen Verkehrsverbund eingeleitet. Unsere Spitzengremien im Hessischen Städtetag wollen diese Maßnahme nun aber für ganz Hessen, also insbesondere für das Gebiet des RMV.“

Der Weg dorthin führt über die Benutzungsbestimmungen der Verkehrsverbünde. Dort soll eine Vertragsstrafe verankert werden. Zahlen muss, wer ohne Mund-Nasen-Schutz reist. Vorteil der Maßnahme: Die Vertragsstrafe darf das Servicepersonal kassieren. Man braucht dafür nicht Polizei- oder Ordnungsbehörden. “Es ist genau wie beim Schwarzfahren“, so Geselle. “Die Vertragsstrafe kann direkt im Bus oder in der Bahn erhoben werden.“

Der Hessische Städtetag verspricht sich von seiner Maßnahme eine höhere Akzeptanz der öffentlichen Verkehrsmittel. “Viele nutzen derzeit den Nahverkehr nicht, weil sie Angst davor haben, sich anzustecken. Menschen ohne Maske heizen diese Befürchtungen an“, so Geselle. “Es ist daher richtig, durch überraschende Kontrollen die Zahl der Mundschutzverweigerer klein zu halten.“ Die Ordnungskräfte in den Städten seien dagegen ohnehin schon überlastet und könnten allenfalls vereinzelt sporadisch an Kontrollen mitwirken. „Solange man Mundschutzverweigerern nur über Bußgelder habhaft werden kann, müssen Ordnungskräfte und Polizei aber dabei sein.“

Kein Problem sieht Geselle darin, dass das Betreuungspersonal verstärkt auf den Servicegedanken orientiert ist. “Das Betreuungspersonal muss auch Schwarzfahrer ins Visier nehmen. Der Servicegedanke schließt ein, Fahrgäste in die Schranken zu weisen, die sich anders als die große Mehrheit nicht an Regeln halten.“

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