Zahl der Inobhutnahmen steigt weiter an

5 vor 12: Für viele Jugendliche ist eine Inobhutnahme die letzte Rettung vor Verwahrlosung, Resignation, Sucht und Depression - Foto: goldencow_images, Fotolia

Bildung, Kinder und Jugend
30 Jul
Mittwoch, 30. Juli 2014
Im Jahr 2013 haben die Jugendämter in Deutschland 42.100 Kinder und Jugendliche in Obhut genommen. Das waren gut 1.900 Minderjährige (+ 5 %) mehr als 2012. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) weiter mitteilt, hat die Zahl der Inobhutnahmen in den letzten Jahren stetig zugenommen, gegenüber 2008 (32.300 Inobhutnahmen) stieg sie um 31 %. Auch in Hessen stieg die Zahl um etwa 5 % auf rund 3.200 Inobhutnahmen an.

Die Zahl der Inobhutnahmen hat damit in den letzten Jahren stetig zugenommen. Die Zahlen belegen, dass die kommunalen Maßnahmen und Anstrengungen wirken und aus kommunaler Sicht alles unternommen wird, um einen wirksamen Kinderschutz sicherzustellen.

Allerdings hat dies auch seinen Preis. Niemand in Deutschland darf sich mehr wundern, dass die Kosten der Jugendhilfe damit enorm ansteigen. Die Kosten der Inobhutnahmen tragen zunächst immer die Träger der öffentlichen Jugendhilfe (§ 89b SGB VIII) und damit letztlich die Städte und Gemeinden. Ein Rückgriff auf die Erziehungsberechtigten nach § 91 Abs. 1 Nr. 7 SGB VIII verläuft aufgrund unterschiedlichster Gründe in aller Regel erfolglos, sodass die öffentliche Hand letztlich für die Kosten aufkommt.

Die in § 42 Achtes Buch Sozialgesetzbuch (SGB VIII) enthaltenen Vorschriften zum Schutz von Kindern und Jugendlichen sind Ausdruck des Wächteramtes der staatlichen Gemeinschaft (Art. 6 Abs. 2 Satz 2 GG). Eine Inobhutnahme ist eine kurzfristige Maßnahme der Jugendämter zum Schutz von Kindern und Jugendlichen, die sich in einer akuten, sie gefährdenden Situation befinden, in der die Eigenständigkeit und die Selbstverantwortlichkeit der Eltern an ihre Grenzen stößt. Jugendämter nehmen Minderjährige auf deren eigenen Wunsch oder auf Grund von Hinweisen anderer, beispielsweise der Polizei oder von Erziehern in Tageseinrichtungen für Kinder, Sozialpädagogen in Jugendeinrichtungen und Lehrern in Obhut und bringen sie in einer geeigneten (stationären) Einrichtung oder bei einer anderen Bezugs- oder Vertrauensperson des Kindes oder des Jugendlichen unter. Tatsächlich verbleiben die Kinder und Jugendlichen aber viel länger in den Einrichtungen.

Das Jugendamt erhält mit dieser Regelung die Befugnis, über den Aufenthalt des Kindes oder des Jugendlichen zu bestimmen und in dem Aufnahmezeitraum die erforderlichen Erziehungsaufgaben wahrzunehmen. Die Erziehungsberechtigten werden unverzüglich von dieser Maßnahme unterrichtet. Außerdem wird mit ihnen zusammen das Gefährdungsrisiko abgeschätzt. Ziel der Inobhutnahme ist und bleibt damit eine sozialpädagogisch betreute Schutzgewährung im Rahmen einer Krisenintervention. Das bloße „Verwahren“ hat die Regelung des § 42 SGB VIII damit nicht im Blick.

Der häufigste Anlass für die Inobhutnahme eines/einer Minderjährigen war mit einem Anteil von 40 % (16 900 Kinder und Jugendliche) die Überforderung der Eltern beziehungsweise eines Elternteils. Die meisten der in Obhut genommenen jungen Menschen lebten vor den Inobhutnahmen bei ihren Eltern oder einem Elternteil. Nur etwa 40 % kehrten nach den Inobhutnahmen wieder zu den Sorgeberechtigten zurück. Für 35 % schloss sich an die Inobhutnahme eine Hilfe zur Erziehung an, in drei von vier Fällen bedeutete das eine Erziehung außerhalb des eigenen Elternhauses, z. B. in einer Pflegefamilie oder in einem Heim. In den übrigen Fällen waren sonstige stationäre Hilfen notwendig, beispielsweise in einem Krankenhaus oder der Psychiatrie.

Erneut stark zugenommen hat die Zahl der Minderjährigen, die aufgrund einer unbegleiteten Einreise aus
dem Ausland in Obhut genommen wurden. Insgesamt kamen 2013 rund 6.600 Kinder und Jugendliche ohne
Begleitung einer sorgeberechtigten Person über die Grenze nach Deutschland, sechsmal mehr als im
Jahr 2008 (1.100 Minderjährige). Rund 5.900 dieser jungen Menschen (89 %) waren männlich, dagegen
reisten nur etwa 700 Mädchen unbegleitet nach Deutschland ein. Knapp 4.600 (69 %) der Minderjährigen
waren 16 oder 17 Jahre alt.

In Hessen hat die Zahl der Inobhutnahmen ebenfalls erheblich zugenommen. Waren es im Jahre 2007
1.986 Inobhutnahmen, so betrug die Zahl 2011 2.899. Im Jahre 2007 wendeten die hessischen Jugendämter 17.792.000 Euro für den Bereich der Inobhutnahmen auf, im Jahre 2011 31.870.000 Euro. Durch Tarifsteigerungen, Intensität der Maßnahmen und Qualitätssteigerungen kostet heute jeder Fall durchschnittlich rund 11.000 Euro pro Jahr.

Termine

25 Apr

25.04.24 | 10:00 Uhr

AG Steuern

Marburg

25 Apr

25.04.24 | 10:00 Uhr

AG Rechtsamtsleitungen

Limburg

06 Mai

06.05.24 | 10:00 Uhr

AG Frauenbeauftragte

Wiesbaden

06 Mai

06.05.24 | 14:00 Uhr

AG Soziales

Wiesbaden (2-tägig)

13 Mai

13.05.24 | 13:30 Uhr

AK Mobilität und Umwelt

Vidiokonferenz

14 Mai

14.05.24 | 10:00 Uhr

Gemeinsamer Ausschuss KJC

Videokonferenz

16 Mai

16.05.24 | 10:00 Uhr

AG Personalamtsleitungen

Marburg

Alle Termine

Veröffentlichungen