Zensus-Daten 2022 auf dem Prüfstand

GF Direktor Jürgen Dieter

Finanzen
17 Jul
Mittwoch, 17. Juli 2024
Die gravierende Abweichungen zwischen Volkszählungsergebnissen 2022 und kommunalen Meldedaten sind für die hessischen Städte unerklärlich.

„Die einzelnen Berechnungen der Städte laufen noch. Aber wir können uns die zum Teil erheblichen Differenzen zwischen den 2022 erhobenen Zensus-Daten mit den kommunalen Meldedaten nicht erklären“, sagt der Geschäftsführende Direktor des Hessischen Städtetages, Dr. Jürgen Dieter, heute in Wiesbaden. „Wir rechnen mit einem Großteil der Städte und Gemeinden landesweit, die einen Verlust bei der Einwohnerzahl hinnehmen müssen. Besonders betroffene Kommunen signalisieren uns, dass eine solch erhebliche Korrektur, die meist dann über fünf Prozent liegt, für sie in vielen Fällen weder plausibel noch nachvollziehbar ist.“

Die Bevölkerungszahlen sind wichtig für den Kommunalen Finanzausgleich. Der brachte den Kommunen 2024 Schlüsselzuweisungen in Höhe von 4,5 Milliarden Euro. Der Mechanismus gleicht die Finanzkraft der Kommunen in einem Land an. Der Zensus schlägt sich somit in den Planungen der Städte für Tageseinrichtungen für Kinder, Schulen, Infrastruktur etc. nieder. Geprüft werden daneben noch diejenigen Finanzzuweisungen, die neben der Einwohnerzahl weitere Parameter beinhalten, etwa Hilfeempfänger.

„Wenn durch den Zensus die Einwohnerzahl einer Stadt überdurchschnittlich nach unten korrigiert wird, dann wird im Regelfall dadurch auch die Finanzzuweisung erheblich zurückgehen“, sagt Dr. Dieter. „Die Ausmaße stehen zwar noch nicht fest. Aber wir rechnen in einigen Städten – insbesondere den Sonderstatusstädten – mit erheblichen Einbußen in deren Haushalten. Ein Abschlag pro Einwohner kann jedoch nicht pauschal ausgerechnet werden.“

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