Zügige Novellierung des Hessischen Vergabe- und Tariftreuegesetzes notwendig

09 Jan
Freitag, 9. Januar 2026
Der Hessische Städtetag regt eine zügige Novellierung des Hessischen Vergabe- und Tariftreuegesetzes (HVTG) an.

„Die Städte sprechen sich für eine zügige Novellierung des Hessischen Vergabe- und Tariftreuegesetzes (HVTG) aus und ermutigen die Landesregierung, dazu rasch Vorschläge zu unterbreiten“, sagt der Präsident des Hessischen Städtetages, Wiesbadens Oberbürgermeister Gert-Uwe Mende, anlässlich der jährlich stattfindenden Jahreseingangspressekonferenz des Hessischen Städtetages heute in Wiesbaden. „Nachdem die Verteilung des hessischen Anteils am Sondervermögen beschlossen worden ist und die Kommunen über die auf sie entfallenden Summen informiert worden sind, müssen diese Mittel auch möglichst schnell, einfach und effektiv eingesetzt werden. Dazu kann eine Novellierung des hessischen Vergabegesetzes einen Beitrag leisten. Wir stellen uns eine Erhöhung der Wertgrenzen sowie eine Flexibilisierung, Vereinfachung und damit einhergehenden Beschleunigung der Verfahren vor.“

„Unsere Fachleute in den Kommunen gehen mit Vergaben sehr umsichtig und verantwortungsvoll um. Ihnen mehr Vertrauen durch weniger Vorgaben und Rechenschaftspflichten zu schenken, ist gerechtfertigt, ohne dass damit „laissez faire“ Einzug erhalten würde.“

Das HVTG in seiner aktuellen Fassung gilt für die Vergaben und die Ausführung von öffentlichen Aufträgen, deren geschätzter Auftragswert ohne Umsatzsteuer 10.000 Euro überschreitet und die Schwellenwerte nach § 106 Abs. 1 und 2 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen nicht erreicht.

OB Mende: „Aus Sicht unserer Mitglieder sind zusätzliche bürokratische Hürden unbedingt zu vermeiden und digitale Verfahren – wo möglich – voranzutreiben. Etwaige Regelungen, die wesentliche Änderungen für die Arbeitsabläufe in den Kommunen bedeuten, sollten mit entsprechenden Übergangsfristen versehen werden, um vor Ort ausreichend Zeit für die internen Anpassungen zu haben. Die Eile ergibt sich auch aufgrund der Bundesmittel für Investitionen. Diesbezüglich erwarten wir, dass Bund und Land ein unbürokratisches Investieren ermöglichen. Das betrifft gleichermaßen die Verwendung wie alle anderen sich anschließenden oder vorbereitenden Verfahren wie zum Beispiel auch die Vergabe von Aufträgen und Dienstleistungen.“

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