Kommunal bedeutsame Gesetze im Hessischen Landtag

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Recht, Personal und Ordnung
23 Apr
Freitag, 23. April 2010
Gleich zwei Plenarwochen vermerkte der Terminkalender des Hessischen Landtags im März 2010 – einmal zu Beginn, einmal zum Ende des Monats.

Hessisches Kommunalwahlgesetz

So hat der Landtag in zweiter Lesung den Gesetzentwurf der Fraktionen der CDU und der FDP für ein Gesetz zur Änderung des Hessischen Kommunalwahlgesetzes und anderer Gesetze verabschiedet.

Der Landtag hat den Gesetzentwurf unverändert angenommen, obwohl der Hessische Städtetag an einzelnen Punkten erhebliche Kritik geübt hatte.


Positiv an dem neuen Gesetz sind die Regelungen,

  • die gleichzeitige Durchführung von Kommunalwahlen und Abstimmungen zu erleichtern,
  • die Voraussetzungen für die Erteilung des Wahlscheins in Landtags­wahl- und Kommunalwahlgesetz zu vereinfachen und
  • den Zeitpunkt der erstmaligen Ausstellung eines zusammen­gefassten Jahresabschlusses bei doppischer Haushaltsführung auf den 31.12.2015 festzulegen.


Kritisch bewertet der Hessische Städtetag die neuen Regelungen im Gesetz,

  • auf den Stimmzetteln für die Kommunalwahl Geburtsnamen, Geburtsjahr, Beruf und Stand der Kandidatinnen und Kandidaten anzugeben,
  • in Gemeinden mit bis zu 23 Gemeindevertretern das Institut der sog. "Ein-Personen-Fraktion" wieder einzuführen,
  • die Begrenzung der Anzahl hauptamtlicher Kreisbeigeordneter entfal­len zu lassen.


Gesundheitswesen
Der Landtag hat zudem in zweiter Lesung das Gesetz zur Änderung und Aufhebung von Rechtsvorschriften im Bereich des Gesundheitswesens in zweiter Lesung beschlossen. Der Hessische Städtetag hatte gegen die vorgesehenen Änderungen des Heilberufsgesetzes und des Hessischen Gesetzes über den öffentlichen Gesundheitsdienst keine Änderungsvorstellungen vorgetragen. Der Gesetzentwurf war von der Landesregierung in den Landtag eingebracht worden.

Zensus
Ende März 2010 hat der Landtag erstmals den Gesetzentwurf der Landesregierung für ein Gesetz zum Zensus 2011 beraten. Das Gesetz ist aus kommunaler Sicht sehr bedeutsam, weil sich auch erhebliche Mitwirkungspflichten der Kommunen ergeben. Streitpunkt mit dem Land wird aller Voraussicht nach werden, dass das Land Hessen zwar grundsätzlich anerkennt, den Kommunen die ihnen stehenden Konnexität abrechnen zu müssen. Das Land will aber entgegen kommunaler Vorstellungen einen Anteil in Abzug bringen, um ein „Eigeninteresse“ der Kommunen an der Zensuserhebung anzurechnen.

Den Kommunen ist aber nach der von allen drei kommunalen Spitzenverbänden geteilten Rechtsauffassung ein derartiger Eigenanteil nicht anzurechnen.

Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz
Der Hessische Landtag hat in zweiter Lesung das Gesetz zur Änderung des Hessischen Ausführungsgesetzes zum Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz angenommen. Der Hessische Städtetag hatte zu diesem Gesetz keine besonderen Anmerkungen, weil es sich im Wesentlichen nur um redaktionelle Änderungen handelte.

Informationsfreiheit
Keine Gegenliebe fanden zwei Gesetzesinitiativen aus den Reihen der Opposition. So lehnte der Landtag in zweiter Lesung den Gesetzentwurf der Fraktionen der SPD und Bündnis 90/DIE GRÜNEN für ein Gesetz über das Recht auf Informationsfreiheit (Hessisches Informationsfreiheitsgesetz – HIFG) ab. Ebenso wies der Landtag in zweiter Lesung den Gesetzentwurf der Fraktion DIE LINKE für ein Hessisches Gesetz über die Freiheit des Informationszugangs (HFI-G) ab. Zu beiden Gesetzentwürfen hatte sich der Hessische Städtetag kritisch geäußert, weil die dort vorgesehenen weitreichenden neuen Rechtspositionen zu einem erheblichen Verwaltungsaufwand bei den Kommunen geführt hätten.

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