360 Millionen Entzug vom Staatsgerichtshof gekippt

Foto: HStT

21 Mai
Der Hessische Staatsgerichtshof hat heute Nachmittag mit Urteil das Finanzausgleichsgesetz 2011 in seinen wesentlichen Bestimmungen für unwirksam erklärt und damit auch den so genannten "360-Millionen-Euro-Entzug" gekippt.

Der Staatsgerichtshof hat zur Begründung seines Urteils im Wesentlichen darauf abgestellt, dass das Land vor seiner Entscheidung zum Entzug den Bedarf der Kommunen nicht sorgfältig und nachvollziehbar ermittelt hat. Letztlich ist dies auch der Grund dafür, dass die vom Hessischen Städtetag in einem gesonderten Verfahren angegriffene Kompensationsumlage keinen Bestand haben wird.

Das Urteil einschließlich seiner Leitsätze und der Pressemeldung des Staatsgerichtshofs sind beigefügt (<link fileadmin user_upload downloads anlage_zu_rs-282-2013.pdf file>Anlage).

Zwar hat der Staatsgerichtshof ungeklärt belassen, ob das Land im Licht einer sorgfältigen Bedarfsanalyse zu einem Entzug der Mittel berechtigt gewesen wäre. Dieser Umstand sollte die hessische kommunale Familie allerdings nicht zu sehr besorgen. Sie darf mit guten Gründen erwarten, dass eine sorgfältige Bedarfsanalyse zu deutlich höheren Zuweisungen an die kommunale Familie führen muss.

Das Land ist formal verpflichtet, bis spätestens 31.12.2015 das verfassungswidrige Gesetz nachzuarbeiten. Gleichwohl bietet es sich an, dass das Land sehr viel rascher als formal gefordert das Gesetz nachbessert.

Der Hessische Städtetag hat die nachstehende Pressemeldung herausgegeben:

360 Millionen Entzug vom Staatsgerichtshof gekippt

"Hätte das Land den Finanzbedarf der hessischen Kommunen sorgfältig ermittelt, wäre es nie zum 360-Millionen-Euro-Entzug gekommen", so kommentiert der Geschäftsführende Direktor des Hessischen Städtetages das Urteil des Staatsgerichtshofs vom heutigen Tag. Der Staatsgerichtshof hat das Finanzausgleichsänderungsgesetz 2011 in seinen wesentlichen Punkten und damit den sog. "360-Millionen-Euro-Entzug" gekippt.

Mit dem Urteil hat der Staatsgerichtshof des Landes Hessen dem Ringen zwischen Land und Kommunen um bedarfsgerechte Finanzausstattung eine klare Richtung gegeben. Dieses Urteil entfalte für alle Städte, Gemeinden und Landkreise in Hessen positive Wirkung, so Dieter.

Das Land Hessen muss sich jetzt überlegen, ob es tatsächlich die vom Staatsgerichtshof eingeräumte Frist bis zum Ende 2015 ausnutzen wolle, um das Finanzausgleichsgesetz verfassungsgemäß zu gestalten. "Angesichts des hohen Finanzbedarfs gerade der hessischen Kommunen und angesichts der im Verhältnis zu anderen Bundesländern sehr geringen Landeszuweisungen, sollte das Land den Finanzbedarf zeitnah feststellen und seinen Kommunen rasch sehr viel mehr Geld zuweisen.", so Jürgen Dieter.

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