Am 27.3.2011 stehen Kommunalwahl, Direktwahlen und Verfassungsänderungen an

Foto: Stadt Wiesbaden

14 Okt.
Am 27.3.2011 findet die Kommunalwahl statt. In vielen Städten werden auch die Oberbürgermeister und Bürgermeister gewählt. Zu erwarten steht zudem, dass den Bürgerinnen und Bürgern zwei die Verfassung des Landes Hessen ändernde Gesetze zur Volksabstimmung vorliegen werden. Es handelt sich um Vorschläge die Hessische Verfassung zu ändern, um die so genannte Schuldenbremse einzuführen und um Volksabstimmungen zu erleichtern.

Naturgemäß werden die Abläufe, durch die Vielzahl der auf einen Termin fallenden Wahlen, relativ komplex. Daher möchten wir Sie nachfolgend über die wichtigsten Neuigkeiten informieren.

Mit dem Erlass vom 1.9.2010 zur gleichzeitigen Durchführung einer Volksabstimmung mit der Kommunalwahl am 27.3.2011 hat das Land Hessen die rechtlichen Grundlagen für die verbundenen Wahlen geschaffen und aktualisiert. Dieser vorsorglich ergehende Erlass soll bereits frühzeitig Regelungen für den Fall treffen, dass am 27.3.2011 tatsächliche eine Volksabstimmung stattfindet. Diesen Erlass können Sie unter <link http: www.wahlen.hessen.de>www.wahlen.hessen.de einsehen. Die Verwaltungen haben wir bereits entsprechend unterrichtet.

Eine weitere Besonderheit betrifft die Kommunen, in denen am Termin der Kommunalwahl auch die Wahl einer Bürgermeisterin / eines Bürgermeisters oder einer Oberbürgermeisterin / eines Oberbürgermeisters stattfindet. In diesen Kommunen ist ein so genannter Bestätigungsbeschluss notwendig (§ 42 S. 3 KWG). Hintergrund dieses Beschlusses ist die vom Landesgesetzgeber gesehene Gefahr, dass wichtige landespolitische Themen den Kommunalwahlkampf an den Rand drängen.

Dieser Bestätigungsbeschluss muss eigentlich spätestens drei Monate vor der Wahl getroffen werden
(§ 42 S. 4). Andernfalls ist die Bestimmung des Termins für die Direktwahl gegenstandslos. Diese Frist kann bei den geplanten Volksabstimmungen nahezu unmöglich eingehalten werden. Der Hessische Landtag wird die Gesetze über die Verfassungsänderung erst in der Plenarwoche vom 14. bis 16. Dezember 2010 beschließen. Daher verbliebe den kommunalen Parlamenten für den Bestätigungsbeschluss nur die Zeit
vom 16. bis zum 26. Dezember!

Aus diesem Grund hat der Landeswahlleiter in dem Erlass vom 1.9.2010 festgelegt, dass der Bestätigungsbeschluss vorsorglich gefasst werden kann. Konkret wird zugelassen, dass die Stadtverordnetenversammlung den notwendigen Beschluss (§ 42 Abs. 3 KWG) schon vorsorglich fassen darf. Sie muss nur abwarten, bis der Hauptausschuss des Hessischen Landtages mit erforderlicher Mehrheit die Vorschläge zur Verfassungsänderung gebilligt hat. Die Beschlussfassung des Hauptausschusses ist für den 1. Dezember 2011 vorgesehen. Dieses Thema sollte daher in den Städten mit beabsichtigter Direktwahl in der Dezembersitzung behandelt werden.

Termine

20 Aug

20.08.26 | 13:00

AK Umwelt und Mobilität

Videokonferenz

25 Aug

25.08.26 | 10:00

AG kommunale Wirtschaftsförderung

Oberursel

26 Aug

26.08.26 | 09:30

AG Mitte

Lauterbach

27 Aug

27.08.26 | 10:00

AG Kämmereien

Videokonferenz

02 Sep

02.09.26 | 10:00

AG Stadtverordnetenvorsteher/-innen

Langen

03 Sep

03.09.26 | 10:00

Ausschusses für Finanzen und Wirtschaft

Videokonferenz

04 Sep

04.09.26 | 11:00

Hessische Jugendhilfekommission SGB VIII

Wiesbaden, HdKS, Foyer

07 Sep

07.09.26 | 11:00

UAG Spielapparatesteuer

Videokonferenz

08 Sep

08.09.26 | 10:00

AK Beteiligungssteuerung

Neu-Isenburg

Alle Termine