Am 27.3.2011 stehen Kommunalwahl, Direktwahlen und Verfassungsänderungen an
Foto: Stadt Wiesbaden
Am 27.3.2011 findet die Kommunalwahl statt. In vielen Städten werden auch die Oberbürgermeister und Bürgermeister gewählt. Zu erwarten steht zudem, dass den Bürgerinnen und Bürgern zwei die Verfassung des Landes Hessen ändernde Gesetze zur Volksabstimmung vorliegen werden. Es handelt sich um Vorschläge die Hessische Verfassung zu ändern, um die so genannte Schuldenbremse einzuführen und um Volksabstimmungen zu erleichtern.
Naturgemäß werden die Abläufe, durch die Vielzahl der auf einen Termin fallenden Wahlen, relativ komplex. Daher möchten wir Sie nachfolgend über die wichtigsten Neuigkeiten informieren.
Mit dem Erlass vom 1.9.2010 zur gleichzeitigen Durchführung einer Volksabstimmung mit der Kommunalwahl am 27.3.2011 hat das Land Hessen die rechtlichen Grundlagen für die verbundenen Wahlen geschaffen und aktualisiert. Dieser vorsorglich ergehende Erlass soll bereits frühzeitig Regelungen für den Fall treffen, dass am 27.3.2011 tatsächliche eine Volksabstimmung stattfindet. Diesen Erlass können Sie unter <link http: www.wahlen.hessen.de>www.wahlen.hessen.de einsehen. Die Verwaltungen haben wir bereits entsprechend unterrichtet.
Eine weitere Besonderheit betrifft die Kommunen, in denen am Termin der Kommunalwahl auch die Wahl einer Bürgermeisterin / eines Bürgermeisters oder einer Oberbürgermeisterin / eines Oberbürgermeisters stattfindet. In diesen Kommunen ist ein so genannter Bestätigungsbeschluss notwendig (§ 42 S. 3 KWG). Hintergrund dieses Beschlusses ist die vom Landesgesetzgeber gesehene Gefahr, dass wichtige landespolitische Themen den Kommunalwahlkampf an den Rand drängen.
Dieser Bestätigungsbeschluss muss eigentlich spätestens drei Monate vor der Wahl getroffen werden
(§ 42 S. 4). Andernfalls ist die Bestimmung des Termins für die Direktwahl gegenstandslos. Diese Frist kann bei den geplanten Volksabstimmungen nahezu unmöglich eingehalten werden. Der Hessische Landtag wird die Gesetze über die Verfassungsänderung erst in der Plenarwoche vom 14. bis 16. Dezember 2010 beschließen. Daher verbliebe den kommunalen Parlamenten für den Bestätigungsbeschluss nur die Zeit
vom 16. bis zum 26. Dezember!
Aus diesem Grund hat der Landeswahlleiter in dem Erlass vom 1.9.2010 festgelegt, dass der Bestätigungsbeschluss vorsorglich gefasst werden kann. Konkret wird zugelassen, dass die Stadtverordnetenversammlung den notwendigen Beschluss (§ 42 Abs. 3 KWG) schon vorsorglich fassen darf. Sie muss nur abwarten, bis der Hauptausschuss des Hessischen Landtages mit erforderlicher Mehrheit die Vorschläge zur Verfassungsänderung gebilligt hat. Die Beschlussfassung des Hauptausschusses ist für den 1. Dezember 2011 vorgesehen. Dieses Thema sollte daher in den Städten mit beabsichtigter Direktwahl in der Dezembersitzung behandelt werden.
Termine
20.08.26 | 13:00
AK Umwelt und Mobilität
Videokonferenz
25.08.26 | 10:00
AG kommunale Wirtschaftsförderung
Oberursel
26.08.26 | 09:30
AG Mitte
Lauterbach
27.08.26 | 10:00
AG Kämmereien
Videokonferenz
02.09.26 | 10:00
AG Stadtverordnetenvorsteher/-innen
Langen
03.09.26 | 10:00
Ausschusses für Finanzen und Wirtschaft
Videokonferenz
04.09.26 | 11:00
Hessische Jugendhilfekommission SGB VIII
Wiesbaden, HdKS, Foyer
07.09.26 | 11:00
UAG Spielapparatesteuer
Videokonferenz
08.09.26 | 10:00
AK Beteiligungssteuerung
Neu-Isenburg