Asylkonferenz zur Aufnahme von Flüchtlingen: Hessens Städte erwarten eine Komplettfinanzierung durch das Land

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17 Feb.
Das Land Hessen hat für Aschermittwoch zur Asylkonferenz geladen. Der Hessische Städtetag fordert eine auskömmliche Finanzierung dieser zugewiesenen Aufgabe.

Mehr als 40.000 Flüchtlinge werden Ende des Jahres 2015 in den letzten beiden Jahren nach Hessen gekommen sein. Teilweise haben sie Fürchterliches erlebt und brauchen neben der Aufnahme und Unterbringung medizinische und sozialpädagogische Hilfe. Dies gibt es nicht zum Nulltarif, sondern kostet Städte und Gemeinden sehr viel Geld.

Der Hessische Städtetag wird deutlich machen, dass er vom Hessischen Landtag ein Gesetz erwartet, mit dem dieser fraktionsübergreifend und einstimmig eine auskömmliche Summe für die komplette Finanzierung der Aufnahme und Unterbringung von Flüchtlingen und Asylbewerbern bereitstellt, um diese, den kreisfreien Städten und Landkreisen zugewiesene, Aufgabe angemessen und menschenwürdig zu erfüllen.

Es bedarf aus Sicht der Städte endlich einer politischen Lösung. Es geht um Menschen. Zudem erwarten die Bürgerinnen und Bürger, dass die Politik sich den Herausforderungen stellt und Lösungen erarbeitet. Streitigkeiten wegen Flüchtlingszuweisungen und ihrer Finanzierung müssen eine Ende haben. Der Hessische Städtetag hat dazu seit Jahren mehrere Vorschläge unterbreitet.

Der Hessische Städtetag hat u. a. schon seit Jahren Folgendes gefordert:

  • Präsidium und Hauptausschuss des Hessischen Städtetages fordern, die Höhe der Kostenerstattung auf die tatsächliche Höhe der Aufwendungen für die Aufnahme und Unterbringung von Flüchtlingen inkl. Verwaltungs-, Personal- und Investitionskosten anzupassen.
  • Sie fordern zudem, den Erstattungszeitraum insoweit anzupassen, als dass die Erstattungsregelung für den kompletten Aufenthaltszeitraum eines Flüchtlings Geltung beansprucht. Aufgehoben werden sollte deswegen die Erstattung ausschließlich für zwei Jahre.


Der Hessische Städtetag unterstützt das Land bei seinen Forderungen gegenüber dem Bund, die Kosten für diese Aufgabe von diesem dann erstattet zu bekommen.

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