Auch Hessen muss für den Ausbau der Kinderbetreuung zahlen
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Am gestrigen Tage hat das Verfassungsgericht des Landes Nordrhein-Westfalen entschieden, dass die Verpflichtung der Kommunen, die Kinderbetreuung auszubauen nicht mit dem Verfassungsrecht auf kommunale Selbstverwaltung vereinbar ist, wenn kein Kostenausgleich vorgesehen ist. Dieses Urteil aus Nordrhein-Westfalen ist nach Ansicht des Hessischen Städtetages auch ein deutlicher Fingerzeig an die Hessische Landesregierung.
Das Verfassungsgericht des Landes Nordrhein-Westfalen hatte in seinem Urteil festgestellt, dass das Konnexitätsprinzip auch für den Ausbau der Kinderbetreuung gilt. Nach dem Prinzip „Wer bestellt, bezahlt“ muss das Land NRW daher für die Folgekosten der verbesserten Kinderbetreuung und der Schaffung neuer Plätze aufkommen. Die Pressemitteilung des Verfassungsgerichts des Landes Nordrhein-Westfalen finden Sie <link http: www.vgh.nrw.de presse p101012.htm external-link-new-window external link in new>hier.
Die Situation in Hessen ist der in Nordrhein-Westfalen vergleichbar. Auch in Hessen hat der Bund und ihm folgend die Landesregierung die Kommunen zu einer deutlichen Ausweitung der Kinderbetreuung und der Standards (mehr Fachkräfte in kleineren Gruppen) verpflichtet, ohne in der entsprechenden Rechtsverordnung einen Kostenausgleich vorzusehen. Aus diesem Grund hatte der Hessische Städtetag als erster der kommunalen Spitzenverbände eine Klage vor dem Staatsgerichtshof des Landes Hessen eingereicht (<link fileadmin user_upload downloads pm-18-2010_-_grundrechtsklage.pdf download file>Download der Pressemitteilung). Gleichzeitig bemüht sich der Hessische Städtetag um eine Verhandlungslösung in der hierfür eingerichteten Konnexitätskommission.
"Nach dem Urteil des Verfassungsgerichtshofes Nordrhein-Westfalen können die hessischen Städte und Gemeinden umso engagierter ihre jahrelangen Forderungen gegenüber dem Land Hessen vortragen", sagte der Direktor des Hessischen Städtetages, Stephan Gieseler. "Wir denken, dass die Motivation der Landesregierung mit uns in der Konnexitätskommission zu vertretbaren Ergebnissen zu kommen, durch das deutliche Urteil gewachsen ist."
Der Verfassungsgerichtshof NRW sieht nach seinem Urteil unmissverständlich das Land NRW in der Pflicht, für die Kosten des weiteren Ausbaus der Kinderbetreuung bis hin zum Rechtsanspruch aufzukommen. "Das ist ein wichtiges politisches Signal für andere Bundesländer", sagte Gieseler. "Es wird Zeit, dass sich Bund und Länder Gedanken darüber machen, was ein Gesetz, eine Verordnung, die Erhöhung von Standards oder die Einführung von Ansprüchen kostet, bevor sie es beschließen."
Der Hessische Städtetag hat wiederholt das Land Hessen aufgefordert,
- dauerhaft sein Drittel an den Investitions- und Betriebskosten verbindlich zuzusagen,
- die Bundesmittel zu 100 % zügig und unbürokratisch an die Städte und Gemeinden weiterzuleiten,
- selbst jeweils ein Drittel für Investitionen und Betriebskosten für den Ausbau der Kinderbetreuung für Kinder unter drei Jahren dauerhaft als originäre Landesmittel bereitzustellen.
Zurzeit bezahlen die Städte und Gemeinden die zusätzlichen Auflagen des Bundes und des Landes zur Kinderbetreuung und des Ausbaus. "Das kann kein städtischer Haushalt auf Dauer verkraften", sagte Gieseler.
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20.08.26 | 13:00
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