Auszahlung der Mittel aus dem Straßenprogramm Winterschäden
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Die Landesregierung hat mit der Auszahlung der Mittel aus dem Straßenprogramm Winterschäden begonnen.
Die Mittel aus dem Sonderprogramm Winterschäden können zur Beseitigung von Winterschäden an Straßen und Radwegen, die in der Baulast der jeweiligen Stadt oder Gemeinde stehen, eingesetzt werden.
Die Kommunen müssen die zweckentsprechende Verwendung der Mittel bis spätestens 31.12.2011 gegenüber dem Hessischen Landesamt für Straßen- und Verkehrswesen bestätigen.
Kein Refinanzierungsverbot
Da es sich bei den Mitteln um besondere Finanzzuweisungen handelt, kommt das Refinanzierungsverbot nach Auskunft des Finanzministeriums naturgemäß nicht in Betracht. Das bedeutet, dass die Mittel auch für solche Maßnahmen verwendet werden können, die im Jahr 2011 bereits durchgeführt wurden.
Verbuchung
Das Hessische Ministerium des Innern und für Sport hat die Verbuchung der Mittel per Erlass geregelt.
Termine
20.08.26 | 13:00
AK Umwelt und Mobilität
Videokonferenz
25.08.26 | 10:00
AG kommunale Wirtschaftsförderung
Oberursel
26.08.26 | 09:30
AG Mitte
Lauterbach
27.08.26 | 10:00
AG Kämmereien
Videokonferenz
02.09.26 | 10:00
AG Stadtverordnetenvorsteher/-innen
Langen
03.09.26 | 10:00
Ausschusses für Finanzen und Wirtschaft
Videokonferenz
04.09.26 | 11:00
Hessische Jugendhilfekommission SGB VIII
Wiesbaden, HdKS, Foyer
07.09.26 | 11:00
UAG Spielapparatesteuer
Videokonferenz
08.09.26 | 10:00
AK Beteiligungssteuerung
Neu-Isenburg