Bau- und Planungsausschuss des Hessischen Städtetages mit wichtigen Themen in Wiesbaden

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02 Juni
Die Tagesordnung des Bau- und Planungsausschusses des Hessischen Städtetages am 2. Juni 2015 in Wiesbaden sah eine Vielzahl von Themen vor, die für die Städte in Hessen derzeit von großer Bedeutung sind.

So beschäftigten sich die Mitglieder mit der steigenden Zahl von Bauwagensiedlungen und ihren Erschließungs- und Nachbarschaftsproblemen, der bauplanungsrechtlich erleichterten, aber integrationspolitisch umstrittenen Ansiedlung von Flüchtlingsunterkünften in Gewerbegebieten und im Außenbereich, mit dem Vollzug des Erneuerbare-Energien-Wärmegesetzes, der Aufnahme von Ferienwohnungen in den Ausnahmetatbeständen der Baunutzungsverordnung, der Einführung der Fehlbelegungsabgabe im Wohnraumförderrecht sowie mit Fragen des Denkmalschutzes.

Daneben gab es auch einen kleineren, aber nicht minder wichtigen Beschluss: Die Städte fordern auf baurechtlicher oder gaststättenrechtlicher Basis eine unmissverständliche rechtliche Grundlage, um einen Mindeststandard für Gästetoiletten in Gaststätten sicherzustellen. Die Kommunen beklagen schon lange, dass die durch Gaststättenbetriebe entstehenden Störungen zunehmen, die den Behörden zur Verfügung stehenden Werkzeuge jedoch kontinuierlich abnehmen. Dementsprechend fordern die Städte nicht nur eine Toilettenpflicht, sondern auch eine entsprechende Eingriffsbefugnis.

Seit Inkrafttreten des Hessischen Gaststättengesetzes können Toilettenanlagen im Gaststättengewerbe nicht mehr über das Gaststättenrecht gefordert werden. Im Zuge von Deregulierungen sind Toiletten auch nicht mehr Gegenstand der baurechtlichen Beurteilung von Gaststätten, soweit diese eine relevante Größenordnung (VersammlungsstättenVO: Raum über 200 Besucher) nicht übersteigen. Somit besteht derzeit keine gesetzliche Grundlage zur Forderung von Toilettenanlagen in normalen Gaststättenbetrieben gängiger Größenordnung.

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