Behindertenbericht 2009

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09 Dez.
Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales hat jüngst den Bericht der Bundesregierung über die Lage von Menschen mit Behinderungen für die 16. Legislaturperiode – Behindertenbericht 2009 – vorgelegt. Ausführlich wird darin auch die Übernahme des Übereinkommens der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen (VN-Übereinkommen) in deutsches Recht angesprochen. Deutschland gehörte zu den ersten Unterzeichnern dieses VN-Übereinkommens.

Das Übereinkommen soll die Rechte von rd. 650 Mio. behinderten Menschen weltweit schützen und stärken, davon leben rund 8 Mio. in Deutschland. In dem Vorwort zum Behindertenbericht 2009 wird festgehalten, dass die Bundesregierung auch einen nationalen Aktionsplan zur Umsetzung des VN-Übereinkommens in Betracht zieht. Der Meinungsbildungsprozess hierzu sei innerhalb der Bundesregierung noch nicht abgeschlossen.

Im Übrigen gibt der 120-seitige Behindertenbericht 2009 einen instruktiven Überblick über die Themenbereiche Gleichbehandlung, Bildung, Teilhabe am Arbeitsleben, Leistungen zur Teilhabe und Verfahrensoptimierung sowie zur Barrierefreiheit.

Den Abschluss des Behindertenberichts 2009 bildet ein Ausblick zu den Herausforderungen der kommenden Legislaturperiode. Die Themen Bildung und Beschäftigung behinderter Menschen sowie die Fragen der Barrierefreiheit sollen dabei Schwerpunkte bilden. Auch die Weiterentwicklung von Leistungen für behinderte Menschen soll weiterhin eine große Rolle spielen. Für die Städte und Gemeinden ist insbesondere die Aussage von Bedeutung, dass die Reform der Eingliederungshilfe in der nächsten Legislaturperiode abgeschlossen werden soll. Hierzu bekräftigte die Arbeits- und Sozialministerkonferenz im November 2008 ihr Ziel, Menschen mit Behinderungen die gleichberechtigte und selbstbestimmte Teilhabe am Leben in der Gesellschaft, besonders in den Bereichen Erziehung, Bildung, Ausbildung, Arbeit und Wohnen, zu ermöglichen und dazu die gesetzlichen Grundlagen zu verbessern.

Die Reform der Eingliederungshilfe soll sich zum einen an der Entwicklung der personenzentrierten Teilhabeleistung durch eine stärkere Berücksichtigung der individuellen Bedarfe unter Beachtung des Selbstbestimmungsrechts der Menschen mit Behinderungen, zum anderen an der Entwicklung eines durchlässigen und flexiblen Hilfesystems sowie in der Schaffung von Beschäftigungsalternativen zur Werkstatt für behinderte Menschen orientieren.

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