Bildungs- und Teilhabepaket stößt in Hessen auf wachsendes Interesse

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30 Juni
Immer mehr Anträge stellen bezugsberechtigte Eltern für ihre Kinder bezüglich des so genannten Bildungs- und Teilhabepakets. Der Hessische Städtetag rechnet mit weiter steigenden Zahlen, zumal die Städte die Berechtigten umfassend informieren.

"Die neue Rechtsgrundlage zur Förderung von Kindern, die gemeinsam mit ihren Eltern im Leistungsbezug der Langzeitarbeitslosenhilfe oder der Sozialhilfe stehen, Wohngeld und/oder Kinderzuschlag erhalten, wird in den kreisfreien Städten in Hessen immer stärker in Anspruch genommen." Dies sagt der Geschäftsführende Direktor des Hessischen Städtetages, Dr. Jürgen Dieter, in Wiesbaden. "Wir rechnen in den kreisfreien Städten mit einer Antragsquote von derzeit rund 20 %." Von den einzelnen Leistungen wird am meisten der Zuschuss zur Mittagsverpflegung beantragt.  

Das Bildungs- und Teilhabepaket trifft auf bereits bestehende Fördersysteme und führt deshalb – wie bei allen Doppelstrukturen – zu erheblichen Unsicherheiten. "Dennoch war und ist es uns wichtig, dass die Kommunen zu Trägerinnen der Leistung für das Bildungs- und Teilhabepaket geworden sind und dabei die notwendige Flexibilität für die Umsetzung der Aufgabe haben. Der erforderliche volle finanzielle Ausgleich muss dabei durch den Bund sicher gestellt werden. Dafür kämpfen wir noch, da die vom Bund vorgesehene Verwaltungskostenerstattungspauschale von 33,— Euro bei weitem nicht unsere wirklichen Ausgaben deckt."  

Die kreisfreien Städte haben ausführlich über das zum 1. Januar 2011 eingeführte Bildungs- und Teilhabepaket informiert. Wie der Deutsche Städtetag wirbt Dieter um Verständnis dafür, dass bei einer Sachleistung die Umsetzung mehr Zeit in Anspruch nehme. "Unsere Städte handeln aber so unbürokratisch wie möglich, um die Teilnahme von Kindern und Jugendlichen an den verschiedenen Förder- und Freizeitangeboten sicher zu stellen. Der Bund muss aber seine bürokratischen Vorgaben noch minimieren."

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