Body-Cams zum Eigenschutz auch für die Stadtpolizei

26 Mai
Der Hessische Städtetag verurteilt Angriffe auf Ordnungsämter, Polizei, Feuerwehr und Rettungskräfte und spricht sich für den Einsatz von Body-Cams aus.

“Die Städte wollen, dass Body-Cams zum Eigenschutz künftig auch von den jeweiligen kommunalen Gefahrenabwehrbehörden eingesetzt werden können“, sagt der Präsident des Hessischen Städtetages, Fuldas Oberbürgermeister Dr. Heiko Wingenfeld nach der heutigen Präsidiumssitzung. “Der Schutz unseres Personals in unseren Ordnungsämtern ist uns sehr wichtig.“

Nach der aktuellen Gesetzeslage (§ 14 Abs. 6 HSOG) können Body-Cams lediglich von Beamten der Landespolizei eingesetzt werden. Es zeigt sich aber täglich, dass sich die Situation im Hinblick auf den notwendigen Eigenschutz in den letzten Jahren durchaus noch einmal zugespitzt hat. Übergriffe auf Polizei, Feuerwehr und Rettungsdienste haben in erschreckendem Umfang zugenommen. Dr. Wingenfeld: “Jeden dieser Angriffe auf unser Gemeinwesen verurteilen wir auf das Schärfste.“

Die Städte wollen ihr Personal daher bestmöglich schützen können. Dr. Wingenfeld: “Wir sprechen uns zwar weiter für eine klare Abgrenzung der Zuständigkeiten zwischen Polizei und kommunalen Ordnungsbehörden aus. Die Sorge, nach und nach immer mehr Aufgaben von der Polizei übernehmen zu müssen, besteht für uns nach wie vor. Die konkrete Fragestellung der Body-Cams soll aber damit nicht vermengt werden.“

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