Bund im Abseits – Instrumentenreform stoppen

Stadtrat Arno Goßmann, Wiesbaden - Foto: HStT

16 Juni
Bekanntlich plant die Bundesregierung eine Reform der arbeitsmarktpolitischen Instrumente in der Grundsicherung für Arbeitsuchende (SGB II) und der Arbeitslosenversicherung. Der Hessische Städtetag lehnt starre Instrumentenvorgaben durch den Bund ab.

Der Hessische Städtetag fordert die Bundesregierung und den Bundestag auf, das Änderungsvorhaben der arbeitsmarktpolitischen Instrumente in der Arbeitslosen­befähigung und -vermittlung zu stoppen, zu überdenken und neu zu gestalten. Mit starren Instrumentenvorgaben, die noch nicht einmal kombinierbar sind, erreichen die Städte die Langzeitarbeitslosen nicht und können sie auch nicht individuell aktivieren, stabilisieren und qualifizieren.  

Einen Skandal sieht der Hessische Städtetag in der Mittelkürzung. Die Beurteilung des Gesetz­entwurfes lässt sich nämlich nicht trennen vom Sparpaket, das die Bundesregierung im Juni 2010 beschlossen hat. Danach muss die Bundesagentur für Arbeit Effizienz­steigerungen und strukturelle Einsparungen in Höhe von 2,5 Mrd. Euro im Jahr 2012 und von jeweils 3,0 Mrd. Euro ab dem Jahr 2013 haushaltswirksam werden lassen. Weitere Kürzungen im Eingliederungstitel für den Rechtskreis SGB II sind dem Gesetzentwurf bereits vorausgegangen. Sie betragen im Zeitraum 2011-2014 zusätzlich 2,7 Mrd. Euro. Ohne Korrektur an diesen Haushaltsvorgaben ist mit großem Unheil für die Arbeits­förderung und mit hohen Belastungen für die Kommunen zu rechnen. Der Hessische Städtetag fordert daher, dass der Bund vollumfänglich in der Verantwortung für die Aktivierung und Qualifizierung von Langzeitarbeitslosen bleiben muss. Dazu gehört auch eine auskömmliche Ausstattung der SGB-II-Eingliederungs­budgets.  

Der Hessische Städtetag fordert im Einzelnen:

  • eine Entkoppelung der arbeitsmarktpolitischen Instrumente von den Regelungen zur Kurzzeitarbeitslosigkeit,
  • die Rücknahme der erheblichen Mittelkürzungen,
  • Instrumente zur passgenauen individuellen Förderung selbständiger Existenz,
  • die Flexibilität für ein eigenes Instrumentarium für Langzeitarbeitslose,
  • größere Spielräume im SGB II zu schaffen,
  • Instrumente zur Vermittlungshilfe in Arbeit und Selbständigkeit,
  • Instrumente zur Qualifizierung und zur beruflichen Bildung,
  • die Berücksichtigung des kommunalen Know-how vor Ort,
  • die Möglichkeit eigenverantwortlicher Steuerung bei der Erstellung und Umsetzung von Handlungskonzepten und Qualifizierungsmaßnahmen,
  • die Neuordnung des Bereichs der geförderten Beschäftigung (Abschaffung von Beschäftigungszuschüssen),
  • Hilfen zur Aktivierung (Sprachförderung, Qualifizierung, sozialpädagogische Betreu­ung),
  • den Erhalt der geförderten Beschäftigung,
  • die Möglichkeit kommunaler Eingliederungsleistungen zur sozialen Stabilisierung und
  • die Möglichkeit, mehrere Hilfen zu kombinieren und im Einzelfall zu bündeln.  


Der Hessische Städtetag hat die hessischen Bundestagsabgeordneten aufgefordert, die Vorreiterrolle Hessens bei der Langzeitarbeitslosenbekämpfung zu verteidigen und auf eine Neuausrichtung des Änderungsvorhabens hinzuwirken.

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