Bund lässt Gemeinden im Bereich der Kosten der Unterkunft und Heizung im Stich!

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18 Jan.
Die ausschließliche Anknüpfung an die reine Anzahl der Bedarfsgemeinschaften und die Absenkung der Bundesbeteiligung für die Kosten der Unterkunft und Heizung durch den Bund treibt die Kommunen in einen finanziellen Treibsand.

Der Bund wollte die Kommunen im Bereich des SGB II durch Sozialreformen zum 1. Januar 2005 um insgesamt 2,5 Mrd. Euro entlasten, indem er eine fixe Bundesbeteiligung an den Kosten der Unterkunft festlegte.

Bei der Berechnung seiner prozentualen Beteiligung stellte er jedoch nicht auf die Größe der einzelnen Bedarfsgemeinschaft ab, sondern auf die Zahl derselben.
Die Größe einer Bedarfsgemeinschaft ist jedoch der alles entscheidende Faktor. Mehr Familienmitglieder verbrauchen mehr Strom und brauchen eine grö­ßere Wohnung. Dies alles wird bei dem bisherigen Verfahren nicht berücksichtigt.

Die Festsetzung des Umfangs der Bundesbeteiligung erfolgte aufgrund eines Vergleichszeitraumes, zu dem die Finanz- und Wirtschaftskrise und die damit einhergehende Rezession den Arbeitsmarkt noch nicht erreicht hatte und sich auch noch nicht in den Haushalten der Kommunen widergespiegelt hatte. Die Kommunen haben bereits 2009 weniger eingenommen. Bereits 2009 musste der Bund in seinem Zweiten Nachtragshaushalt die Kosten der Unterkunft nach oben korrigieren. 2008 beliefen sich die Kosten der Kommunen für Hartz-IV-Leistungen auf ca. 11,7 Milli­arden Euro, während für 2009 Gesamtkosten von ca. 14 Milliarden Euro erwartet wer­den. Da für 2010 keine Besserung in Sicht ist, werden die Kommunen aber noch weniger ausgeben können. Es ist für 2010 mit einem Anstieg der Kosten für die Unterkunft auf insgesamt 16 Milliarden Euro zu rechnen. Der Rest der zusätzlichen Kosten bleibt an den Kommunen hängen. Dies ist alles andere als eine Entlastung der kommunalen Haushalte.

Diese Probleme hat auch der Bundesrat erkannt und in seiner Stellungnahme zum Entwurf eines Sechsten Gesetzes zur Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch vom 6. November 2009 (BR-Drucks. 748/09) ausgeführt, dass die festgesetzte Entlastung der Kommunen in Höhe von 2,5 Milliarden Euro nur erreicht werden könne, wenn die Bestimmung der Höhe der Bundesbeteiligung sachgerecht erfolge. Die bisher maßgebliche Anzahl der Bedarfsgemeinschaften stehe in keinem direkt proportionalen Verhältnis zur Entwicklung der Ausgaben der kommunalen Träger. Der Bundesrat forderte daher die Bundesregierung auf, ihren Gesetzentwurf hinsichtlich der Anpassungsformel zu überarbeiten und die Quote der Bundesbeteiligung im Gesetzent­wurf anzupassen. 

Bereits jetzt sind die Finanzmittel der Kommunen mehr als erschöpft. Einen Anstieg der Kosten der Unterkunft und Heizung können die Städte und Gemeinden nicht mehr verkraften. Gleichwohl hat der Deutsche Bundestag am 26.11.2009 den Einspruch des Bundesrates zurückgewiesen. Die Forderung der Städte bleibt: Der Bund darf sich nicht einfach aus der finanziellen Verantwortung stehlen, sondern muss sich zwingend an den gestiegenen Kosten der Unterkunft und Heizung in angemessener Weise beteiligen.

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