Bund muss Kosten der Zuwanderung übernehmen
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Durch die Zuwanderung von Menschen aus Südosteuropa in die städtischen Ballungsräume entstehen den Kommunen nicht unerhebliche Kosten. Nach Ansicht des Hessischen Städtetages ist der Bund gefordert.
Für folgende Angebote wenden gerade die Kommunen erhebliche finanzielle Ressourcen auf:
- medizinische Notfallversorgung im Krankheitsfall
- Entbindung bei Schwangerschaften
- notwendige Impfungen
- erzieherische Hilfen
- Unterkünfte und Verpflegung
- Übersetzer
- Beratungsleistungen aller Art
- Anlauf-, Orientierungs- und Clearingstellen
- Betreuung durch Sozialarbeiter
- rechtliche Betreuung
- Schulsozialarbeiter und Integrationshelfer
- Notfallprogramme während der Wintermonate
Der Hessische Städtetag hat schon seit 2009 Bund und Länder aufgefordert, die notwendigen Maßnahmen zu ergreifen, dass Zuwanderung unter menschenwürdigen Umständen, finanziell und rechtlich klar geregelt erfolgen und Integration im Bedarfsfall auch für größere Personenkreise gelingen kann.
Die wichtigsten Forderungen der Städte lauten:
1. Der Bund muss sämtliche Zuwanderungskosten u. a. für medizinische und sozialpädagogische Betreuung sowie Unterkunft, Verpflegung etc. übernehmen.
2. Der Bund muss für Rechtsklarheit in den Büchern des Sozialgesetzbuches sorgen, welche Leistungen gewährt und welche nicht gewährt werden können.
3. Der Bund muss für mehr Sprachkurse sorgen, die schneller angeboten werden als bisher.
<link fileadmin user_upload downloads zuwanderung_-_flyer.pdf download file>Flyer Zuwanderung
Termine
22.10.26 | 10:00
SoA Gesundheit
Videokonferenz
22.10.26 | 10:00
AG Rechtsamtsleitungen
Gießen
22.10.26 | 10:00
AG Ordnung
Hanau
23.10.26 | 09:30
AG Süd
Rödermark
26.10.26 | 10:00
AG SozAL
Offenbach am Main
27.10.26 | 10:00
Ausschuss für Schule und Kultur
Videokonferenz
28.10.26 | 13:00
AG Personalamtsleitungen
Videokonferenz
29.10.26 | 10:00
AK UVG
Homberg/Efze
30.10.26 | 09:30
AG Nord
Frankenberg (Eder)