Bund und Länder müssen Flüchtlingskosten umfassend übernehmen

01 Nov.
Klare Botschaft des Ausschusses für Soziales und Integration des Hessischen Städtetages an den Bundeskanzler und die Ministerpräsidenten für ihre Gespräche in Sachen Flüchtlingskosten am kommenden Montag: Investitions- und Betriebskosten müssen von Bund und Ländern vollständig übernommen werden.

“Mit einem tröpfelnden Geldhahn kann man die vielfältigen Aufgaben der Aufnahme, Unterbringung und Integration von Flüchtlingen und unbegleiteten minderjährigen Ausländern nicht annähernd ausführen“, sagt der stellvertretende Vorsitzende des Ausschusses für Soziales und Integration des Hessischen Städtetages, Fuldas Bürgermeister Dag Wehner. “Angebote und Maßnahmen dieser Art brauchen eine verlässliche und auskömmliche Finanzierung von Investitions- und Betriebskosten.“ 

Im Frühjahr hatten Bund und Länder die Fragen der Finanzierung gänzlich ausgeklammert. Umsatzsteuerumverteilungen und einzelne Finanzzuweisungen des Bundes auch in Förderprogrammen fallen aufgrund ihrer marginalen Summen – zuletzt 126,3 Mio. EUR für Hessen – für die einzelnen Gebietskörperschaften nicht ins Gewicht. Und auch im neuerlichen Beschluss der Ministerpräsidenten vom September 2023 fällt auf, dass Investitionen, sogenannte Vorhaltekosten und die erheblichen finanziellen Bedarfe für unbegleitete minderjährige Ausländer erneut nicht mitbedacht wurden. 

“Gerade diese Kosten in den Bereichen Wohnen, Gesundheit und Bildung sind aber den hohen Bedarfen und den vom Bund gesetzlich geregelten Qualitätsvorgaben geschuldet sehr hoch und dürfen nicht vernachlässigt werden“, so Wehner. “Die Städte senden damit ein klares und unmissverständliches Signal an den Bundeskanzler und die Ministerpräsidenten, sich in ihrem Gespräch am 6. November 2023 nicht wieder in Nebensächlichkeiten und der Einrichtung von Arbeitsgruppen zu verlieren. Es bedarf einer verlässlichen Finanzierung dieser Weisungsaufgabe durch Bund und Länder.“

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