Bundestag beschließt Änderung der Solarvergütung

14 Mai
Am 6.5.2010 hat der Deutsche Bundestag nun die Absenkungen der Vergütungen für Solarstrom im Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) beschlossen. Das Gesetz soll am 1. Juli 2010 in Kraft treten.

Die Änderungen im Überblick:

  • Die Vergütung für Dachanlagen wird einmalig zusätzlich um 16 % zum 1. Juli 2010 gesenkt.
  • Die Absenkung der Vergütung bei Freiflächenanlagen auf Konversionsflächen beträgt einmalig zusätzlich 11 % und für sonstige Flächen 15 %, jeweils zum 1. Juli 2010.
  • Die jährliche Absenkung der Vergütung, d. h. die Degression, wird stärker an das Marktwachstum angepasst. Wird die Zielmarke von 3.500 Megawatt überschritten, sinken die Vergütungssätze zum Jahresende 2010 um 1 % und 2011 um 3 % je 1.000 Megawatt zusätzlichem Marktvolumen über den im EEG regulär vorgesehenen Degressionssatz von 9 % hinaus. Die Degression kann sich maximal auf 13 % zum Jahresende 2010 erhöhen. Unterschreitet das Marktwachstum die Untergrenze von 2.500 Megawatt, fällt die Degression der Vergütungssätze geringer aus.
  • Der Vorteil für Privathaushalte mit einem durchschnittlichen Haushaltsstrompreis von netto 20 Cent pro Kilowattstunde, die Solarstrom nicht ins Netz einspeisen, sondern selbst verbrauchen, beträgt 3,6 Cent pro Kilowattstunde, wenn sie weniger als 30 % ihres jährlich erzeugten Solarstroms selbst verbrauchen. Für den selbst verbrauchten Strom über 30 % hinaus beträgt der Vorteil 8 Cent pro Kilowattstunde. Auch das Gewerbe wird davon profitieren, denn die Regelung wird auf Anlagen bis 500 Kilowatt installierter Leistung ausgedehnt.
  • Gewerbe- und Industriegebiete sowie Flächen innerhalb eines Streifens von 110 Metern entlang von Autobahnen und Bahntrassen werden neu als Flächenkategorien in das EEG aufgenommen.
  • Konversionsflächen, die eine Vergütung nach dem EEG ermöglichen, umfassen jetzt zusätzlich zu den Flächen aus wirtschaftlicher oder militärischer Nutzung auch solche aus wohnungsbaulicher oder verkehrlicher Nutzung.
  • Für alle Freiflächenanlagen, die auf einer Fläche errichtet werden, für die vor dem 25. März 2010 ein Beschluss der Gemeinde über den Bebauungsplan erfolgt ist, wird eine Übergangsregelung geschaffen: Die Anlagen dürfen bis Ende 2010 noch realisiert werden. Die einmalige Absenkung der Vergütung wird für diese Anlagen ausgesetzt.
  • Die Flächenkategorie "Ackerfläche" wird im EEG ab dem 1. Juli 2010 gestrichen. Dies gilt jedoch nicht für die Anlagen, die unter die Übergangsregelung fallen.

(Quelle: Internetseite des Bundesumweltministeriums)

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