Bundestag stimmt längeren Laufzeiten für Kernkraftwerke zu – Gefahr für kommunale Investitionen
Am 28.10.2010 hat auch der Bundestag der Änderung des Atomgesetzes zugestimmt, wonach die Laufzeit der 17 deutschen Kernkraftwerke um durchschnittlich 12 Jahre verlängert werden soll. Die Laufzeitverlängerung ist Teil des Energiekonzepts, mit dem die Bundesregierung unter anderem die Energieversorgung in Deutschland bis zum Jahr 2050 auf erneuerbare Energien umstellen will.
Anlässlich der Beschlussfassung im Bundestag warnt der Deutsche Städte- und Gemeindebund vor einer Gefahr für kommunale Investitionen. Das Geschäftsführende Präsidialmitglied des Deutschen Städte- und Gemeindebundes, Dr. Gerd Landsberg, sagte am 28.10.2010 in Berlin:
„Eine Laufzeitverlängerung darf die von den Kommunen und ihren Stadtwerken auf den Weg gebrachten Investitionen für den Ausbau der erneuerbaren Energie nicht gefährden. Planung und Ausbau von Energieerzeugungsanlagen sind keine kurzfristigen Entscheidungen, sondern langfristige Prozesse. Die Stadtwerke haben sich darauf eingestellt, dass in wenigen Jahren die Atomkraftwerke vom Netz gehen und dann die Nachfrage nach ihrer Stromerzeugung steigt. Eine Änderung der politischen Vorgaben muss einen Ausgleich vorgesehen, damit die Stadtwerke keinen Wettbewerbsnachteil erleiden und der zügige Ausbau regenerativer Energien vorangeht.“
Landsberg wies auch auf die negativen Auswirkungen der Laufzeitverlängerung auf die regionale Wirtschaft hin. „Wir befürchten, dass mit der Laufzeitverlängerung auch eine Schwächung von regionaler Wirtschaft und Arbeitsmarkt verbunden ist. Wird die Investitionsfähigkeit der Stadtwerke geschwächt, hat dies negative Auswirkung auf die Unternehmen in den Gemeinden und Regionen, die auf Aufträge der Stadtwerke angewiesen sind.“
Führende Politiker der GRÜNEN und der SPD haben bereits angekündigt, gegen das Atomgesetz vor dem Bundesverfassungsgericht zu klagen. Der Bundesrat müsse dem Gesetz zustimmen. Im Bundesrat hat die Regierung keine Mehrheit.
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