Der Haushaltsausschuss des Landtags hört am 22. September 2010 die Kommunen zum 360-Mio.-Euro-Entzug

Anhörung Hessischer Landtag - Foto: HStT

15 Sept.
Zur Vorbereitung der Anhörung im Haushaltsausschuss hat die Geschäftsstelle dem hessischen Landtag die schriftliche Stellungnahme des Städtetages übermittelt. Wichtigstes Anliegen der Stellungnahme: Der Entzug der 360 Millionen Euro an Zuweisungen aus dem Kommunalen Finanzausgleich muss vom Tisch!

Die Stellungnahme befasst sich zudem mit Entschuldungsfonds, Schuldenbremse und den weiteren wichtigen Themen mit Auswirkung auf die Kommunalhaushalte, mit denen sich der Landtag derzeit befasst. Die wichtigsten kommunalen Anliegen sind in Kernthesen zusammengefasst. 

<link fileadmin user_upload downloads st-077-2010.pdf download file>Stellungnahme an den Haushaltsausschuss des Hessischen Landtages.

Kernthesen zu den aktuell anstehenden finanziellen Maßnahmen in Bezug auf die kommunalen Finanzen:

  1. Der Hessische Städtetag wendet sich unvermindert nachdrücklich gegen die Absicht der Landesregierung, den hessischen Kommunen jährlich rund 360 Mio. Euro an Zuweisungen aus dem Kommunalen Finanzausgleich zu entziehen. Die Landes­regierung will in schwierigen Zeiten ihren Landeshaushalt zu Lasten der kommunalen Haushalte sanieren. Sie berücksichtigt nicht, dass die Finanzkrise vor allem die Kommunen trifft und diese den Entzug nicht werden verkraften können.
  2. Der Hessische Städtetag wird es nicht hinnehmen, dass kreisangehörige Kommunen nach Abzug einer Kompensationsumlage den Kommunalen Finanzausgleich aus ihren eigenen Steuermitteln zahlen müssen und zudem im Ergebnis nicht einmal eine Mindestschlüsselzuweisung behalten, obwohl sie für das Land ihnen übertragene Aufgaben wahrnehmen. Rechtswidrig ist, dass zur Bemessung der Kreisumlage die Finanzkraft kreisangehöriger Kommunen ohne Abzug der Kompensationsumlage zugrunde gelegt wird. Nicht einverstanden ist der Städtetag damit, dass der Härte­ausgleich für Wegfall sozialer Zuweisungen (25 Mio. Euro) komplett entfallen und die Investitionspauschale um 35 Mio. Euro gekürzt werden sollen.
  3. Das Land ist gefordert, aktiv und gemeinsam mit seinen Kommunen daran zu arbeiten, dass das strukturelle Defizit zwischen Erträgen und Aufwendungen beseitigt wird:
  • Die Erträge sind zu stabilisieren, insbesondere muss das Land darauf verzichten, Zuweisungen aus dem kommunalen Finanzausgleich zu streichen. Dafür muss das Land seinen Beitrag leisten, um die Gewerbesteuer auf Bundesebene zu stabilisieren.
  • Ein Entschuldungsfonds, Maßnahmen zum Standardabbau und Erkenntnisgewinn mittels eines bundesweiten Rankings können wertvolle Ansätze für das strate­gische Ziel bieten, das strukturelle Defizit zu bereinigen. Sie allein genügen aber bei weitem nicht. Wichtig ist es, die Kommunen nachhaltig von Aufgaben zu ent­lasten, sie insbesondere von ständig wachsenden sozialen Verpflichtungen frei zu halten.

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