Derzeit mehr als 150 Mio. Euro Investitionsmittel für die Kinder notwendig

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26 Feb.
Um Angebote der frühkindlichen Bildung schaffen zu können und damit die Rechtsansprüche erfüllen zu können, brauchen die kreisfreien Städte und Sonderstatusstädte derzeit schon mehr als 150 Millionen Euro an Investitionskosten.

“Die Städte und Gemeinden in Hessen brauchen nach wie vor erhebliche Investitionsmittel, um eine den gesetzlichen Regelungen entsprechende Kinderbetreuung anbieten zu können“, sagte der Vorsitzende des Ausschusses für Soziales und Integration des Hessischen Städtetages, Hanaus Bürgermeister Axel Weiss-Thiel, heute in Wiesbaden. “Mehr als 150 Mio. Euro brauchen alleine die kreisfreien Städte und Sonderstatusstädte, die eigene Jugendamtsbezirke haben, um heute mit dem Bau neuer Einrichtung und der Schaffung neuer Plätze beginnen zu können.“

Für Kinder ab dem 1. Lebensjahr bis Schuleintritt besteht nach dem Achten Buch Sozialgesetzbuch ein Rechtsanspruch auf frühkindliche Förderung, ab dem dritten Lebensjahr sogar ein Anspruch auf einen Platz in einer Tageseinrichtung für Kinder. Die Plätze müssen gewissen Standards genügen. Nach wie vor müssen tausende von Plätzen erst noch geschaffen werden, um die Ansprüche annähernd zu 75 Prozent erfüllen zu können.

“Bund und Land sind hier eindeutig gefordert, die notwendigen Investitionsmittel bereitzustellen“, sagte Weiss-Thiel. “Da lassen wir auch nicht mit uns reden. Wer Rechtsansprüche ins Gesetz schreibt, sie an die Kommunen weitergibt, örtliche Planung dadurch einschränkt und noch Standards unmittelbar oder mittelbar festlegt, der muss auch die dafür erforderlichen Kosten bereitstellen. Es ist geradezu absurd, dass sich der Bund ab diesem Jahr überhaupt nicht mehr an der Finanzierung der Investitionen beteiligt, aber schon wieder über den nächsten Rechtsanspruch für die Betreuung im Grundschulalter nachdenkt.“

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