Die Neufassung des Hessischen Rettungsdienstgesetzes – eine Entlastung für die Kommunen?

Karl-Heinz Krütt, Leiter der Berufsfeuerwehr Kassel, Vorsitzender des Arbeitskreises Rettungsdienst im Hessischen Städtetag und ausgewiesener Kenner des Rettungsdienstwesens (M.) mit den beiden Fachreferenten der kommunalen Spitzenverbände, Bernd Sperzel vom Hessischen Landkreistag (r.) und Dr. Ben Michael Risch vom Hessischen Städtetag - Foto: HStT

18 Mai
Seit kurzem liegt der von der Hessischen Landesregierung gebilligte Entwurf des neuen Hessischen Rettungsdienstgesetzes vor. Dieser beinhaltet nur wenige Änderungen. Soweit diese fachlicher Natur sind – beispielsweise der Schutz der Bezeichnung Rettungsdienst gegen Verwechslungen – finden sie mehrheitlich die Zustimmung des Hessischen Städtetages. Als kritisch ist aber der Bereich der Finanzen zu erachten.

Bei der Finanzierung des Rettungsdienstes wird das Land Hessen zukünftig einen geringeren Anteil leisten; dafür werden die Kostenträger, etwa die Krankenkassen, zukünftig mehr zahlen sollen. In der Gesetzesbegründung gibt das Land Hessen an, dass die Gesetzesänderung die Kommunen um ca. drei Millionen Euro entlasten wird.

Sobald diese Vorstellung der Landesregierung bekannt wurde, haben sich die kommunalen Spitzenverbände – soweit sie die Träger des Rettungsdienstes vertreten – um eine einheitliche Haltung bemüht.

Auch wenn die kommunalen Experten derzeit noch beraten, ob die Gesetzesänderung tatsächlich zu einer Einsparung für die Kommunen führt, in einem Punkt kann man das Ergebnis bereits vorweg nehmen: Wenn es tatsächlich darum geht die Kommunen zu entlasten, muss die Formulierung des Gesetzes geschärft werden. Andernfalls bekommen die Kommunen am Ende weniger Geld vom Land, haben dafür aber Ärger mit den Kostenträgern.

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