Einigung im Tarifstreit

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19 Apr.
Die Tarifvertragsparteien haben sich am 17. April 2018 in Potsdam auf einen Tarifabschluss für den Öffentlichen Dienst von Bund und Kommunen verständigt.

In der dritten Verhandlungsrunde wurde eine Einigung über folgende wesentliche Punkte erzielt:

  1. Die Tabellenstruktur für die Entgeltgruppen wird grundlegend verändert. Damit soll die Attraktivität kommunaler Arbeitsplätze erhöht und die Wettbewerbsfähigkeit insbesondere bei den Fach- und Führungskräften verbessert werden. Das Ergebnis sieht Gehaltserhöhungen in drei Stufen vor: Ab
    -    März 2018 steigen die Einkommen im Durchschnitt um 3,19 %, ab
    -    April 2019 nochmals um 3,09 % und ab
    -    März 2020 um weitere 1,06 % für sechs Monate.

  2. Die Beschäftigten in den Entgeltgruppen 1 bis 6 erhalten mit Wirkung zum 1. März 2018 eine Einmalzahlung in Höhe von 250 Euro.

  3. Das Ausbildungsentgelt erhöht sich ab dem
    - 1. März 2018 um einen Festbetrag in Höhe von 50 Euro und ab dem
    - 1. März 2019 um einen weiteren Festbetrag in Höhe von 50 Euro.
    Der Urlaubsanspruch der Auszubildenden steigt auf 30 Arbeitstage.

  4. Die Jahressonderzahlungen Ost werden in mehreren Stufen bis zum Jahre 2022 an das Westniveau angepasst.

Die Gesamtlaufzeit des Tarifabschlusses beträgt 30 Monate. Damit besteht für die Arbeitgeber hohe Planungssicherheit.

Der Tarifabschluss wird die kommunalen Arbeitgeber nach ersten Einschätzungen mit rund 7,4 Mrd. Euro belasten.

 

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