Elektronisches Antragsverfahren für A1-Bescheinigungen

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27 Jan.
Mit der 7. Änderung des SGB IV vom 12. Juni 2020 haben sich auch Änderungen beim elektronischen Antragsverfahren für A1-Bescheinigungen ergeben.

Seit dem 1. Januar 2021 hat die Beantragung einer A1-Bescheinigung
nach § 106 Abs. 2 SGB IV auf elektronischem Weg über das Entgeltab­rechnungsprogramm des Arbeitgebers/Dienstherren oder eine elektronische Ausfüllhilfe (svNet) zu erfolgen. Das bislang bereitgestellte Papier-Antragsformular kann nicht mehr ver­wendet werden.

Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales hat eine aktualisierte Handreichung „Handhabung der Bescheinigung A1 für Beschäftigte im Öffentlichen Dienst bei Tätigkeiten im EU-Ausland, den EWR-Staaten Island, Liechtenstein und Norwe­gen sowie der Schweiz“ (Stand: Januar 2021) herausgegeben, welche auch zum Stand der Überarbeitung der Bestimmungen informiert. Sie steht in Kürze unter <link http: www.bmas.de external-link-new-window external link in new>www.bmas.de in der Rubrik Downloads kostenlos zur Verfügung.

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