Fachtagung der Beauftragten für Chancengleichheit am Arbeitsmarkt

V. l.: Rena Wißmeier (Hessischer Städtetag), Staatssekretärin Petra Müller-Klepper (Hessisches Sozialministerium), Dr. Jan Hilligardt (Hessischer Landkreistag), Maja Weise-Georg (Hessisches Sozialministerium), Dr. Susanne Simsek (ProArbeit Kreis Offenbach) - Foto: HStT

12 Okt.
„Chancengleichheit am Arbeitsmarkt – Strategien zur Verwirklichung“ so lautet der Titel der gemeinsamen Fachtagung des Hessischen Sozialministeriums, des Hessischen Städtetages und des Hessischen Landkreistags am 30. August 2012 in Frankfurt am Main, an der rund 60 Personen teilnahmen.

Nach Artikel 3 Absatz 2 des Grundgesetzes fördert der Staat die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin. Die Bedeutung der Chancengleichheit für Frauen und Männer am Arbeitsmarkt und die Notwendigkeit einer eigenständigen Existenzsicherung zeigt sich insbesondere im Bereich des SGB II. Das Hauptaugenmerk der Beauftragten für Chancengleichheit liegt daher sowohl bei der Gleichstellung von Frauen und Männern am Arbeitsmarkt, der Vereinbarkeit von Familie und Beruf bei beiden Geschlechtern sowie der Frauenförderung in den Jobcentern.

Land und kommunale Spitzenverbände waren sich einig: Wenn die Vereinbarkeit von Familie und Beruf noch mehr erleichtert wird – und zwar für Frauen und für Männer –, wird dies auch die Gleichstellung im Erwerbsleben weiter voranbringen. Die Beauftragten für Chancengleichheit im SBG II (BCA) leisten dabei einen wichtigen Beitrag.

In drei Impulsreferaten zum Thema Umsetzung der Chancengleichheit sowie in darauf folgenden Workshops wurden die Arbeitsfelder der Beauftragten besprochen und neue Ideen und Strategien zur Umsetzung entwickelt und ausgetauscht.

Hauptaufgaben der Beauftragten für Chancengleichheit am Arbeitsmarkt sind:

  • Unterstützen und Beraten der Jobcenter in Fragen der Gleichstellung von Frauen und Männern, der Frauenförderung sowie der Vereinbarkeit von Familie und Beruf
  • Mitarbeit beim örtlichen Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm
  • Kooperation mit den in Fragen der Gleichstellung im Erwerbsleben tätigen Stellen im Zuständigkeitsbereich sowie mit Arbeitgebern, Arbeitnehmer- und Arbeitgeberorganisationen


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