Finanzlage der hessischen Kommunen bietet keinen Anlass zu Euphorie

13 Mai
Finanzlage der hessischen Kommunen bietet keinen Anlass zu Euphorie

Der Präsident des Hessischen Rechnungshofes hat als Verantwortlicher für die Überörtliche Prüfung der hessischen Kommunen seinen einunddreißigsten Zusammenfassenden Bericht vorgelegt. Am 15.5.2019 haben die kommunalen Spitzenverbände Gelegenheit, die Ergebnisse dieses einunddreißigsten Berichts mit den im Unterausschuss vertretenen Abgeordneten des 20. Landtags zu besprechen.

Den Zusammenfassenden Bericht können Sie in elektronischer Form auf der Internetseite des Hessischen Rechnungshofes <link https: rechnungshof.hessen.de sites files external-link-new-window external link in new>herunterladen.

Zu dem Startkapitel, mit dem die Überörtliche Prüfung die Finanzlage der hessischen Kommunen analysiert, hat die Geschäftsstelle eine acht Seiten umfassende schriftliche <link file:8430 download file>Stellungnahme verfasst.

Die Stellungnahme setzt sich mit den Thesen der Überörtlichen Prüfung auseinander. Grundtenor des Hessischen Städtetages ist, dass die hessischen Kommunen zwar unter derzeit günstigen Ertragsbedingungen haushalten können. Einer euphorischen Grundstimmung wirkt die Stellungnahme aber entgegen.

Hessens Kommunen tragen immer noch die höchsten Investitionskredite bundesweit, die zweithöchsten Sozialausgaben und – nicht nur im Vergleich zu Bayern und Baden-Württemberg – eine sehr schwache Investitionsquote.
Auch wenn man den Finanzierungssaldo zum Maßstab bestimmt, haben Hessens Kommunen alles andere als einen Platz an der Sonne. Zwar hat sich die Position des kommunalen Hessen in den vergangenen Jahren verbessert. Platz acht unter dreizehn Flächenländern kann im bundesdeutschen Vergleich aber keine Begeisterungsstürme auslösen.

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