Fragenkatalog des Hessischen Städtetages zum neuen Besoldungsrecht
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Bei der Umsetzung des neuen Besoldungsrechts bestehen immer wieder Unklarheiten, insbesondere auch weil die ausführenden Rechtsverordnungen noch nicht vollständig an die neue Rechtslage angepasst wurden.
Seit Inkrafttreten des Zweiten Dienstrechtsmodernisierungsgesetzes erreichen uns eine Reihe von Nachfragen zur Anwendung des neuen Dienstrechts. Besondere Unsicherheiten bestehen bei der Umsetzung des neuen Besoldungsrechts. Allen voran die Umsetzung des
§ 28 Abs. 4, 5 HBesG (Leistungsstufe) und die Umsetzung des
§ 46 Abs. 1 – 5 HBesG (Leistungsprämien, Leistungszulagen, Sonderurlaub) wirft eine Reihe von Fragen auf.
Wir haben dies zum Anlass genommen und dem Hessischen Ministerium des Innern und für Sport einen <link fileadmin user_upload downloads fragenkatalog.pdf download file>Fragenkatalog mit der Bitte zugeleitet, uns Hinweise für eine rechtssichere Umsetzung des neuen Dienstrechts zukommen zu lassen. Das Hessische Ministerium des Innern und für Sport hat uns nun einen <link fileadmin user_upload downloads antworten.pdf download file>Antwortenkatalog zur Verfügung gestellt.
Ergänzend teilt das Hessische Ministerium des Innern und für Sport mit, dass die ausführenden Rechtsverordnungen, die noch nicht vollständig an die neue Rechtslage angepasst wurden,
zum 1. Januar 2015 in Kraft treten sollen.
Termine
20.08.26 | 13:00
AK Umwelt und Mobilität
Videokonferenz
25.08.26 | 10:00
AG kommunale Wirtschaftsförderung
Oberursel
26.08.26 | 09:30
AG Mitte
Lauterbach
27.08.26 | 10:00
AG Kämmereien
Videokonferenz
02.09.26 | 10:00
AG Stadtverordnetenvorsteher/-innen
Langen
03.09.26 | 10:00
Ausschusses für Finanzen und Wirtschaft
Videokonferenz
04.09.26 | 11:00
Hessische Jugendhilfekommission SGB VIII
Wiesbaden, HdKS, Foyer
07.09.26 | 11:00
UAG Spielapparatesteuer
Videokonferenz
08.09.26 | 10:00
AK Beteiligungssteuerung
Neu-Isenburg