Ganztagsanspruch auf Schulkinderbetreuung: Städte sehen Land in der Pflicht

18 Sept.
Die Städte in Hessen erwarten, dass das Land Hessen ab dem 1. August 2026 den Ganztagsbetreuungsanspruch an Grundschulen in schulischer Verantwortung umsetzt. Sie kritisieren die defensive Bearbeitung des Themas durch den Hessischen Kultusminister.

„Ein Jahr vor Inkrafttreten des ganztägigen Betreuungsanspruchs für Schulkinder sehen wir das Land in der Pflicht, seinen Aufgaben nachzukommen, ausreichend Plätze und Personal vorzusehen“, sagt der Präsident des Hessischen Städtetages, Wiesbadens Oberbürgermeister Gert-Uwe Mende, nach der heutigen Präsidiumssitzung in Marburg. „Wir erwarten daher eine Verankerung des Anspruchs im Hessischen Schulgesetz, einen signifikanten Ausbau der Betreuungsplätze sowie eine stärkere Unterstützung durch entsprechend ausgebildetes Landespersonal und arbeitsrechtliche Rahmenvorgaben für das Landespersonal. Dazu gehören auch die Qualifizierung und Stärkung der Schulleitung insbesondere hinsichtlich ihrer Koordinationsleistung.“

Am 1. August 2026 tritt die erste Stufe des Rechtanspruchs auf Ganztagsbetreuung in Kraft. Die Städte erwarten daher vom Land Hessen, endlich ein Verständnis und eine Anerkennung für die enormen Gesamtkosten: Investitions- und Betriebskosten. Sie sind verwundert, dass das Land Hessen einen Mehrbedarf in Abrede stellt, während andere Bundesländer ihre Kommunen erheblich mit eigenen Mitteln unterstützen.

Mende: „Die Städte und Gemeinden sind nicht die Ausfallbürgen für das Land. Wir brauchen die Angebote und Fachkräfte der freien und öffentlichen Jugendhilfe für die vielfältigen und steigenden Bedarfe in Tageseinrichtungen für Kinder, der Jugend- und Sozialarbeit und können nicht zugunsten dieses Anspruchs darauf verzichten. Die stetig zunehmenden gesetzlichen Vorgaben und Ansprüche im Achten Buch Sozialgesetzbuch verlangen unsere ganze Aufmerksamkeit. Sie zu kürzen oder gar auf sie zu verzichten, wird den immensen Bedarfen von jungen Menschen nicht gerecht.“

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