Gemeindefinanzkommission auf Bundesebene

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17 März
Die kommunalen Spitzenverbände haben zum Start der Gemeindefinanzkommission auf Bundesebene Anfang März 2010 gefordert, die kommunale Handlungsfähigkeit zu verbessern und die Kommunen finanziell besser auszustatten. Druck machen die ständig wachsenden Sozialausgaben. Sorge bereiten Überlegungen aus Regierungskreisen in Berlin, die Gewerbesteuer in Frage zu stellen.

Der vorgegebene Zeitplan der Gemeindefinanzkommission ist sehr eng. Die im Kabinettsbeschluss angekündigten Arbeitsgruppen „Kommunalsteuern“, „Standards“ und „Rechtsetzung“ wurden eingerichtet. 

Sie nehmen unverzüglich ihre Arbeit auf. Die Kommission kommt noch vor der Sommerpause am 8. Juli 2010 wieder zusammen. Bis dahin soll ein erster Zwischenbericht der Arbeitsgruppen vorliegen. Bereits im Herbst soll die Kommission ihre Arbeit abgeschlossen haben.

Eckpunkte der Bundesvereinigung der kommunalen Spitzenverbände
Die Bundesvereinigung der kommunalen Spitzenverbände hat in einem Schreiben an das Bundesfinanzministerium ihre Eckpunkte benannt. Die Eckpunkte lassen sich wie folgt zusammen fassen: 

Aufgabenstellung und Arbeitsschwerpunkte

  1.  Die beiden im Koalitionsvertrag genannten Ziele, nämlich die Kommunen zu entlasten und den kommunalen Handlungsspielraum zu erweitern, müssen Maßstab für die Kommissionsarbeit werden.
  2. Es muss das Ziel der Kommission sein, diese strukturellen Mängel und die Unterfinanzierung der kommunalen Ebene zu beseitigen. Der nötige Finanzspielraum für freiwillige kommunale Aufgaben ist zu schaffen. Insbesondere die Ausgaben der Kommunen für Sozialleistungen haben eine Dynamik entwickelt, die die Handlungsfähigkeit der Kommunen in Frage stellt. Selbst in den für die öffentliche Hand insgesamt erfreulichen Jahren 2007 und 2008 hat sich gerade die Finanzsituation vieler wirtschaftsschwacher Kommunen kaum verändert. 
  3. Nicht einverstanden sind die kommunalen Spitzenverbände mit der Vorgabe, die Gemeindefinanzkommission habe „auf die Vermeidung von Aufkommens- und Lastenverschiebungen insbesondere zwischen dem Bund auf der einen und Ländern und Kommunen auf der anderen Seite zu achten“ und den „aufkommensneutralen Ersatz(es) der Gewerbesteuer“ zu prüfen.

    Kommunale Ausgaben
  4. Die Kommission muss als Schwerpunkt die Sozialausgaben analysieren und die kom­munalen Aufgabenträger entlasten. Die kommunalen Ausgaben für soziale Leistungen von rd. 26 Mrd. Euro in 1999 auf knapp 40 Mrd. Euro in 2009 gestiegen und werden bis 2013 gut 45 Mrd. Euro erreichen.

    Allein die Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderungen ist in den vergangenen Jahren um rd. fünf Prozent pro Jahr angestiegen, die Ausgaben der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsunfähigkeit haben sich seit der Einführung im Jahr 2004 verdreifacht. 
  5. Die Kommunen investieren derzeit pro Jahr nur etwa 60 Prozent dessen, was sie für soziale Leistungen aufwenden müssen. Diese nicht bedarfsgerechte Investitionsfähigkeit ist auch volkswirtschaftlich schädlich. 
  6. Die einzelnen Ressorts sollen verpflichtet werden, aktiv eigene Vorschläge zur Flexibilisierung von Standards zu erarbeiten und diese in die Kommissionsarbeiten einzubringen.
     
    Kommunale Einnahmen
  7. Zur Frage des aufkommensneutralen Ersatzes der Gewerbesteuer sollten die Ergebnisse und Erkenntnisse der Gemeindefinanzreformkommission 2002 zugrunde gelegt werden (Anm. d. Red.: Damals ist die Gewerbesteuer erhalten worden). 
  8. Die Bemessungsgrundlage und der Kreis der Steuerpflichtigen der Gewerbesteuer und jeder anderen wirtschaftskraftbezogenen Steuerquelle (Art. 28 Abs. 2 Satz 3 GG) sind zu verbreitern, um die Abhängigkeit von den versteuerten Gewinnen nur weniger Steuerzahler vor Ort zu verringern und zur Verbreiterung der kommunalen Steuerbasis auch wirtschaftlich schwächerer Kommunen beizutragen. 
  9. Die für die Kommunen verfassungsrechtlich verbürgte und unverzichtbare Finanzautonomie erfordert auch künftig Ge­staltungsmöglichkeiten durch uneingeschränkte Hebesatzrechte.
  10. In der Kommission sollten die vorhandenen Vorschläge zur Änderung der Grundsteuer und Möglichkeiten zur Aufkommenssteigerung dieser idealen Kommunalsteuer behandelt werden.

    Strukturfragen
  11. Es ist im Interesse des vertrauensvollen Zusammenspiels zwischen Bund, Ländern und Kommunen, die Erkenntnisse der Kommunen als maßgebliche Verwaltungsebene stärker in die Gesetzgebung einfließen zu lassen. 
  12. Der Vorschlag der Bundesregierung, Wege zur Stärkung der kommunalen Selbstverwaltung auf der europäischen Ebene zu suchen, weist in die richtige Richtung. 
  13. Ziel der Behandlung struktureller Fragen muss es letztlich sein, dass diejenige Ebene, die eine finanzrelevante Aufgabe initiiert, letztlich auch die Finanzierung dieser Aufgabe sicherzustellen hat.

    Arbeitsabläufe
  14. Auf keinen Fall dürfen in der Kommission Beschlüsse gegen das Votum der kommunalen Spitzenver­bände gefasst werden. Richtig ist, dass „ein von allen Beteiligten getragener“ Abschlussbericht als Ziel der Kommissionsarbeit gelten soll. 
  15. Für eine fundierte Meinungsbildung über die diskutierten Reformmaßnahmen ist es unverzichtbar, die finanziellen Auswirkungen der Reformmaßnahmen mit einer hinreichenden Genauigkeit zu quantifizieren. 
  16. Die von der Kommission vorgeschlagenen Änderungen dürfen keinen unangemessenen bürokratischen Aufwand nach sich ziehen. 
  17. Die kommunalen Spitzenverbände halten die Hinzuziehung von Wissenschaftlern und anderen externen Experten im Einzelfall für notwendig.


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