Gesetzentwurf der SPD-Fraktion für ein Hessisches Erneuerbare-Energien-Wärme-Gesetz
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Die SPD-Fraktion im Hessischen Landtag hat den Entwurf für ein Hessisches Erneuerbare-Energien-Wärme-Gesetz erarbeitet.
Wir weisen insbesondere auf die folgenden Punkte des Gesetzentwurfs hin:
1. Nutzungspflicht auch für bestehende Gebäude
Am 1.1.2009 ist das Erneuerbare-Energien-Wärme-Gesetz des Bundes in Kraft getreten. Nach diesem Gesetz müssen Eigentümer von Gebäuden, die neu gebaut werden, ab dem 1. Januar 2009 erneuerbare Energien für ihre Wärmeversorgung nutzen. Diese Pflicht trifft kommunale und private Eigentümer gleichermaßen.
Der Gesetzentwurf der SPD-Fraktion sieht darüber hinaus eine Pflicht zur Nutzung erneuerbarer Energien im Wärmebereich auch für bereits bestehende Gebäude vor, wenn ein Austausch der Heiz- oder Kühlanlage erfolgt.
2. Zuständigkeit
Nach dem Gesetzentwurf sind die unteren Bauaufsichtsbehörden zuständig für den Vollzug des Gesetzes. Dadurch entsteht ein zusätzlicher Aufwand. Speziell bei der Prüfung und ggf. Erteilung von Ausnahmen und Befreiungen kann ein größerer Aufwand entstehen. Denkbar wäre, die Zuständigkeit für entsprechende Ausnahme- und Befreiungsanträge einer anderen Stelle (z. B. Regierungspräsidium) zu übertragen.
Der Ausschuss für Umwelt, Energie, Landwirtschaft und Verbraucherschutz des Hessischen Landtags führt am 10.6.2010 eine öffentliche Anhörung zu dem Gesetzentwurf der Fraktion der SPD für ein Hessisches Erneuerbare-Energien-Wärme-Gesetz durch. Der Hessische Städtetag wird im Rahmen der Anhörung zu dem Gesetzentwurf Stellung nehmen.
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