Grundsatzvereinbarung zur Selbstständigen Schule nicht unterschriftsreif

Foto: HStT

02 Mai
Der Schul- und Kulturausschuss des Hessischen Städtetages hat am 2. Mai 2011 in Wiesbaden festgestellt, dass die vom Kultusministerium bisher vorgesehene Grundsatzvereinbarung zur „Selbstständigen Schule“ nicht unterschriftsreif ist. Der Städtetag will sich aber nach wie vor mit dem Land in diesem Punkt verständigen.

Hessischer Städtetag rügt Rolle "bezahlen und zusehen"  

Der Schul- und Kulturausschuss des Hessischen Städtetages unter dem Vorsitz der Frankfurter Bürgermeisterin Jutta Ebeling hat die den Kommunen im Schulgesetz der Landesregierung zugewiesene Rolle "bezahlen und zusehen“ scharf kritisiert:  

"Es kann nicht angehen, dass die Schulträger Schulen schön herzurichten haben, möglichst viel Personal anstellen sollen, um den Tisch fein zu decken, ansonsten aber stumm vor der Tür stehen bleiben sollen, während das Land den Ton angibt", so Ebeling.  

"Das Land will im Schulbereich das Geld der Kommunen. Es will aber nicht auf die Gestaltungskraft der Städte und Gemeinden setzen, die in anderen Politikfeldern durchaus gefragt ist", ergänzte der Geschäftsführende Direktor des Hessischen Städtetages Dr. Jürgen Dieter.  

Der Schul- und Kulturausschuss hat es deshalb abgelehnt, eine vom Kultusministerium vorgelegte Grundsatzvereinbarung zur Selbstständigen Schule zu unterzeichnen. Zwar halte man an der Selbstständigen Schule als richtigem Ziel fest. So lange aber elementare finanzielle und organisatorische Fragen der kommunalen Schulträger nicht geregelt seien, könne der Hessische Städtetag keine Grundsatzvereinbarung unterzeichnen. Erneut stehe zu befürchten, dass auf Landesebene ungeregelte Fragen in der Umsetzung finanziell dann vor Ort von den kommunalen Schulträgern zu schultern seien.

Bei vielen Entscheidungen, die Schule betreffen, ist im aktuellen Schulgesetz der Landesregierung nur das Benehmen und nicht das Einvernehmen mit dem Schulträger zu suchen. Als Beispiel nannte der Städtetag die Bestellung der Schulleitung, die Schulgebäude und zugewiesene Haushaltsmittel des Schulträgers verwaltet oder gegenüber Verwaltungs- und Hauspersonal als Vorgesetzter weisungsbefugt ist.  

Aus Sicht des Hessischen Städtetages ist es vor dem Hintergrund der Ausweitung der Ganztagsschulangebote und der Rhythmisierung des Unterrichts außerdem unerlässlich, die Arbeitszeit der Lehrkräfte von der Pflichtstundenverordnung, die sich am althergebrachten Halbtagsschulmodell orientiert, auf zeitliche Pflichtanwesenheit umzustellen. Nur bei verlässlicher Anwesenheit der Lehrkräfte lassen sich gemeinsame Projekte und Angebote von Lehrkräften mit Beschäftigten des Schulträgers zeitlich aufeinander abstimmen, so Bürgermeisterin Ebeling für den Hessischen Städtetag.

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