Herbsterklärung der Präsidenten der kommunalen Spitzenverbände zur Flüchtlingssituation in Hessen

Präsident OB Bertram Hilgen, Kassel - Foto: Aumeier

29 Sept.
Die Präsidenten der drei kommunalen Spitzenverbände, Oberbürgermeister Bertram Hilgen, Landrat Erich Pipa und Bürgermeister a. D. Karl-Heinz Schäfer, haben sich in ihrem jährlichen Herbstgespräch intensiv mit der Flüchtlingssituation in Hessen befasst und erklären danach Folgendes:

Der Präsident des Hessischen Städtetages, Kassels Oberbürgermeister Bertram Hilgen, begrüßt das Maßnahmenpaket des Flüchtlingsgipfels von Bundes- und Landesregierungen.

Das Land Hessen könnte jetzt mit den Bundesmitteln die notwendige Pauschale für Flüchtlinge auf 1.000 Euro aufstocken. Dann könnten die Städte und Gemeinden zügig mit Integrationsangeboten beginnen.

Ziel müsse es sein, all denen Deutschkurse anzubieten, die eine Bleibeperspektive haben. Zudem müssen die beruflichen Qualifikationen erfasst werden, um den Menschen möglichst schnell die Chance zu geben, ihren Lebensunterhalt durch Arbeit selbst zu verdienen. Dies ist ein notwendiger Schritt nach den ersten Willkommens-Bekundungen.

  1. Die Spitzengremien der kommunalen Spitzenverbände sprechen allen ehrenamtlichen Helferinnen und Helfern und allen haupt- und nebenamtlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in den Städten, Gemeinden, Landkreisen, in der Landesverwaltung und ihren Dank und ihre Anerkennung für ihre tägliche Arbeit in der Flüchtlingshilfe aus.

  2. Die Spitzengremien der kommunalen Spitzenverbände erwarten vom Land Hessen unverzüglich einen Vorschlag über eine Erstattung aller Kosten für die Unterbringung und Versorgung von erwachsenen und unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen sowie die Bereitstellung finanzieller Mittel für die Integrationsarbeit in den Städten und Gemeinden.

  3. Die Spitzengremien der kommunalen Spitzenverbände fordern in diesem Zusammenhang eine unmittelbare und vollständige Weitergabe der Bundesmittel 2015 an die kreisfreien Städte und Landkreise. Auch hinsichtlich der weiteren in Aussicht gestellten Bundesmittel ist entsprechend zu verfahren. Die Mittel sind ausschließlich für die Kommunen bestimmt und müssen ihnen als Ausgleich zufließen. Die Landkreise beteiligen die kreisangehörigen Städte und Gemeinden in angemessener Weise an dieser finanziellen Unterstützung.
    Die hessische Landesregierung ist aufgefordert, vom Bund pro Flüchtling einen monatlichen Mindestbetrag in Höhe von eintausend Euro nebst Gesundheitskosten sowie einem Zuschlag wegen der in Hessen höheren Lebenshaltungskosten zu verlangen.


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