Hessen klagt gegen den Länderfinanzausgleich mutmaßlich nicht vor Ende 2011

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24 März
Der Hessische Landtag strebt an, bis zum Ende des nächsten Jahres mit den anderen Bundesländern eine Einigung über die Neuordnung des Länderfinanzausgleichs zu erzielen. Dies folgt aus einem Entschließungsantrag der Koalitionsfraktionen und der Fraktion von Bündnis 90/DIE GRÜNEN (Landtags-Drucksache 18/2095). Am 17. März 2010 hat der Haushaltsausschuss des Hessischen Landtages mit der Mehrheit der Antragsteller dem Plenum die Annahme dieses Antrags empfohlen.

Wird bis Ende des kommenden Jahres keine Einigung unter den Bundesländern erreicht werden, soll das Land noch in dieser Legislaturperiode Klage gegen den Länderfinanzausgleich einreichen. Die laufende 18. Legislaturperiode des Landtages endet am 17. Januar 2014. 

Der genaue Wortlaut der betreffenden Passage (Nr. 5) des Antrags lautet:

„Der Landtag strebt daher an, bis zum Ende des nächsten Jahres mit den anderen Bundesländern eine Einigung über die Neuordnung zu erzielen. Sollte dies bis Ende des kommenden Jahres nicht erreicht werden, ist in dieser Legislaturperiode Klage gegen den Länderfinanzausgleich einzureichen.“

Bekanntlich spielen die Verpflichtungen des Landes Hessen im Länderfinanzausgleich eine besondere Rolle für den hessischen Kommunalen Finanzausgleich.

Zum einen geht mit jedem im Länderfinanzausgleich überwiesenen Hessen-Euro den Kommunen ein Anteil von 23 Prozent (23 Cent) an der so genannten Steuerverbundmasse verloren. Dieser Anteil mit einer Quote von 23 Prozent ist bekanntlich die maßgebliche Finanzierungsgrundlage für den Kommunalen Finanzausgleich.

Aktuell wichtiger noch ist für die Finanzausstattung der Kommunen die Absicht des Landes, wegen seiner Verpflichtungen im Länderfinanzausgleich den Kommunen einen Betrag von 400 Mio. Euro, beginnend mit dem Jahr 2011, jährlich aus der Finanzausgleichsmasse zu entziehen.

Da das Land sich nach seinem eigenen Plan für eine Einigung mit den anderen Bundesländern Zeit bis Ende 2011 lassen will, ist es sehr unwahrscheinlich, dass Hessen sich schon zu Beginn des Jahres 2011 über ein neues Ausgleichssystem der Länder verständigt haben wird.

Damit dürfen Hessens Städte nicht hoffen, das Land könne Anfang 2011 seine Absicht des 400-Millionen-Euro-Entzugs deshalb fallen lassen, weil sich bis dahin seine Zahlungspflicht im Länderfinanzausgleich massiv gemindert hat.

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