Hessens Städte: Land muss erheblich nachbessern

Vorwurf der Städte an das Land: Horizontale „Schiebereien“ hätte man mit einem vertikalen wirklichen Finanzausgleich verhindern können. Foto: HStT

20 Nov.
Präsidium und Hauptausschuss des Hessisches Städtetages haben sich in ihrer gemeinsamen Sitzung am heutigen Tage in Frankfurt am Main mit den vorgelegten Zahlen des Finanzministers für die Neuordnung des KFA 2016 befasst.

Der Präsident des Hessischen Städtetages, Oberbürgermeister Bertram Hilgen aus Kassel, sieht sich in seiner seit Monaten geäußerten Kritik bestätigt: „Das Land hat den Finanzbedarf  der hessischen Kommunen deutlich nach unten gerechnet, um ihn seiner mittelfristigen Finanzplanung anzupassen. Für das Jahr 2016 wäre eine Finanzausstattung von mindestens 4,5 Mrd. Euro angemessen.“ Die Bedarfsberechnung muss sich zudem statt an Einwohnern an Bedarfsträgern (z. B. Schülern, Sozialhilfeempfängern) orientieren.

Die Städte lehnen des Weiteren eine zusätzliche "Solidaritätsumlage" ab. Hilgen: „Das ist ein verfassungsrechtlich fragwürdiges Instrument , das das Land selbst in seiner Klage gegen den Länderfinanzausgleich in Frage stellt. Finanzschwächeren Kommunen zu helfen ist nach der Finanzausstattungsgarantie der Hessischen Verfassung eine Pflicht des Landes. Ihr wird das Land aber vielmehr mit dem Einsatz eigener originärer Landesmittel gerecht.“

Einer jährlichen Steigerung der Finanzausgleichsmasse nach einem Index, welcher der jährlichen Steigerung des dem Land im Länderfinanz­ausgleich zugerechneten Steueraufkommens entspricht, kann sich der Hessische Städtetag anschließen. Hilgen: „Die Nivellierungshebesätze sind jedoch für den interkommunalen Ausgleich viel zu hoch. Damit rechnet das Land die Kommunen zu seinen Gunsten reich und schreckt nicht einmal davor zurück, sogar Einnahmen einzurechnen, die so überhaupt nicht entstehen."

Der Hessische Städtetag erwartet zudem eine unmittelbare Absenkung der Kreis- und Schulumlage. Andernfalls würden die kreisangehörigen Gemeinden flächen­deckend – aktuelle Umlagehebesätze unterstellt – zu massiven Zusatzumlagen herangezo­gen und damit entgegen den vom Land vorgelegten Modellrechnungen durchgängig zu Verlierern der Neuregelung des KFA.

Als grundsätzlich geeignet stufen die Städte das Institut des "Übergangsfonds" ein. Hilgen: „Dies ist ein geeignetes Mittel, Härten im Wechsel zum neuen System zu mildern. Der Fonds darf aber nicht zu Lasten kommunaler Mittel gespeist werden und nicht die Transparenz bezüglich der Zahl der Verlierer und der Höhe ihrer Verluste trüben.“

Präsident Hilgen abschließend: „Lei­stungen für einen Belastungsausgleich Demografie und für unterentwickelte ländliche Räume bedürfen einer analogen Berücksichtigung der Anliegen im Ballungsraum. Zu beachten sind die niedrige Kaufkraft, die hohen Immobilien- und Baupreise, die hohen Personalkosten und der hohe Sozialkostenindex im Ballungsgebiet. Diese Bedarfe in den Ballungsräume dürfen bei Setzung einseitiger Schwerpunkte nicht vergessen werden.“

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