Hessischer Städtetag darf seine klagenden Mitgliedstädte vertreten

Brachte ersten Erfolg in der Grundrechtsklage gegen die Mindestverordnung: Beschluss des Hessischen Staatsgerichtshofes - Foto: HStT

15 Dez.
Der Hessische Staatsgerichtshof hat den Hessischen Städtetag als Beistand für seine 39 Mitglieder zugelassen, die wegen der Mindestverordnung für Kindertagesstätten Grundrechtsklage erhoben haben.

 Der Geschäftsführende Direktor Dr. Jürgen Dieter sieht in der Entscheidung des Staatsgerichtshofs „einen Meilenstein, der über das Thema Mindestverordnung hinaus wirkt. Der Hessische Städtetag ist damit grundsätzlich und ein für allemal als Beistand für seine Mitglieder vor dem Staatsgerichtshof zugelassen“.   

Die Entscheidung des Hessischen Staatsgerichtshofes ist ein erster Erfolg für die Mitglieder des Hessischen Städtetages in ihrem Bestreben, die Landesrechtsverordnung zur Neuregelung der Mindestverordnung in Tageseinrichtungen für Kinder für nichtig und nicht mit der Hessischen Verfassung vereinbar erklären zu lassen.   

Konkret führt der Staatsgerichtshof aus: „Der Hessische Städtetag bietet nach seiner Aufgabenstellung die Voraussetzungen für eine kompetente Unterstützung der Antragstellerinnen. Als kommunaler Spitzenverband verfügt er über nicht nur rechtliche, sondern auch tatsächliche besondere Sachkenntnisse auf dem Gebiet der kommunalen Selbstverwaltung und gerade auch des Konnexitätsprinzips.“   

Nach dieser erfreulichen Entscheidung wird sich der Hessische Städtetag ganz darauf konzentrieren, die eigentlich wichtigen inhaltlichen Fragen zugunsten seiner Mitgliedstädte zu klären.

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