Hessischer Städtetag fordert Berücksichtigung der städtischen Interessen beim Breitbandausbau

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10 Aug.
Der Hessische Städtetag fordert, dass die Erlöse aus der zweiten Digitalen Dividende auch dem Ausbau der Breitbandinfrastruktur in den städtischen Gemarkungen zu Gute kommen.

Nachdem die Versteigerung der Frequenzen in den Bereichen 700 MHz, 900 MHz und 1.800 MHz sowie im Bereich 1,5 GHz im Juni beendet wurde, arbeitet der Bund aktuell daran, ein Förderprogramm aufzulegen, in welchem sein hälftiger Anteil an dem Auktionserlös sowie weitere Mittel aus dem Bundeshaushaltsmittel zur Förderung von Breitbandprojekten Verwendung finden sollen. 

Aufgrund der Verständigung von Bund und Ländern, die Erlöse der zweiten Digitalen Dividende (also der 700-MHz-Frequenzen) und des 1500-MHz-Bandes – rund 1,3 Milliarden Euro – zu teilen und für die Förderung von Breitbandausbauprojekten zur Verfügung zu stellen, steht auch das Land Hessen vor der Entscheidung, wie die Gelder, die in Höhe von rund 46 Millionen Euro nach Hessen gehen, zum Ausbau der Breitbandinfrastruktur verwenden werden.

Unabhängig davon, ob künftige Fördermittel aus Bundes- oder Landesprogrammen stammen, müssen Breitbandausbauprojekte in städtischen Gemarkungen bei der Antragsbewertung gegenüber dem ländlichen Raum gleichrangig behandelt werden.

Bereits Ende 2013 hat der zuständige Ausschuss für Wirtschaft, Verkehr und Energie des Hessischen Städtetages das Vorhaben des Bundes positiv bewertet, den Ausbau eines flächendeckenden Breitbandnetzes durch staatliche Förderungen massiv zu unterstützen. Trotz der Notwendigkeit, den Breitbandausbau in den ländlichen Regionen zu fördern, darf im Sinne der Beschlüsse des Ausschusses für Wirtschaft, Verkehr und Energie des Hessischen Städtetages der Ausbau des Glasfasernetzes in der städtischen Gemarkung gegenüber dem Ausbau im ländlichen Raum aber nicht vernachlässigt werden. Denn auch in den Städten mit mehr als 50.000 Einwohnern gibt es teilweise noch weiße Flecken.

Zudem muss berücksichtigt werden, dass Kommunen und Landkreise in Hessen schon frühzeitig die Notwendigkeit des Breitbandausbaus erkannt haben und dementsprechend ihre Projekte entweder schon umgesetzt oder mit der Umsetzung der Vorhaben begonnen haben. Diese frühzeitigen Bemühungen um einen starken Wirtschaftsstandort dürfen ihnen im Hinblick auf die Antragsberechtigung zur Bundesförderung nun nicht zum Nachteil gereichen.

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