Hessischer Städtetag fordert Gewässerrandstreifen im Innenbereich
Im Rahmen der Landtagsanhörung zum Gesetzentwurf der Landesregierung für ein Hessisches Wassergesetz hat der Hessische Städtetag die Festlegung eines Gewässerrandstreifens auch im Innenbereich gefordert.
Der Hessische Städtetag hat im Rahmen der Landtagsanhörung zum Entwurf der Landesregierung für ein Hessisches Wassergesetz die Festlegung eines mindestens fünf Meter breiten Gewässerrandstreifens auch innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile gefordert.
Nach dem Gesetzentwurf der Landesregierung ist ein Gewässerrandstreifen allein im Außenbereich geregelt. Dieser soll – in Abweichung zum Wasserhaushaltsgesetz des Bundes und entsprechend dem bisherigen Hessischen Wassergesetz – zehn Meter betragen. Die Beibehaltung der Regelbreite der Gewässerrandstreifen von zehn Metern ist aus Sicht des Hessischen Städtetages positiv zu bewerten. Zur flächenhaften Entwicklung von Retentionsbereichen und zur Förderung der Gewässerdynamik wäre allerdings auch im Innenbereich ein geschützter Gewässerrandstreifen erforderlich.
Die Stellungnahme (093-2010) vom 4.11.2010 finden Sie auf unserer Internetseite.
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