Hessischer Städtetag grundsätzlich positiv zur HESSENKASSE – allerdings mit Ausnahmen vor allem bei der geplanten Finanzierung

Grafik: HStT

19 Sept.
Die Spitzengremien des Hessischen Städtetages haben am 14. September 2017 in Rüsselsheim am Main ein grundsätzlich positives Signal zu dem von der Landesregierung initiierten Projekt einer HESSENKASSE gesandt. Bekanntlich beabsichtigen Innen- und Finanzministerium den hessischen Kommunen mit Kassenkreditschulden Hilfe zur Selbsthilfe zu leisten. Die beiden Ministerien wollen die kommunalen Kassenkredite halbieren und auch den halbierten Betrag nicht länger als Kreditschulden in den kommunalen Büchern stehen lassen.

Die Geschäftsstelle des Hessischen Städtetages hat den aktuellen Sachstand zur HESSENKASSE umfassend dokumentiert <link file:5262 download file>(Stand 18. September 2017).

Die Spitzengremien des Hessischen Städtetages sind allerdings nicht völlig einig mit der Absicht der Landesregierung zur Gegenfinanzierung der HESSENKASSE, die zum Löwenanteil aus Mitteln der kommunalen Familie erfolgen soll. Sie lehnen es ab, die zum Ende kommenden Jahres auslaufende Umlage für den Fonds Deutsche Einheit mit Wirkung ab 01.01.2019 als Umlage für einen „Landesfonds HESSENKASSE“ fortzuführen.

Nachstehend ist der Beschluss vom 14. September 2017 wörtlich wiedergegeben.

Beschluss:

Präsidium und Hauptausschuss befürworten den Schuldenschnitt durch das Modell Hessenkasse unter nachstehenden Maßgaben.

  1. Der Finanzierung aus kommunalen Mitteln zu 60 Prozent ist zuzustimmen (Eigenbeitrag der kassenkreditnehmenden Kommunen, Landesausgleichsstock, Hessenmittel aus der "fünften Milliarde" des Bundes, letztere unter der Voraussetzung, dass das Land mit eigenen Mitteln eintritt, sollten Bundesmittel nicht mehr fließen).
  1. Die Finanzierung eines "Hessenkasse-Landesfonds" in Fortsetzung des zum 31.12.2019 auslaufenden "Fonds Deutsche Einheit" mit kommunalen Mitteln ist abzulehnen.
  1. Von der Rechtsaufsicht ist zu fordern, dass die Landkreise ihre durch die Hessenkasse ersparten Aufwendungen auch ihren kreisangehörigen Städten und Gemeinden transparent belegen müssen.

(Präsidium/Hauptausschuss HStT 14.9.2017 Rüsselsheim am Main)

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