Hessischer Städtetag im Landtag: Gewaltprävention richtig – mehr Qualität bei ambulant betreuten Wohnformen sicherstellen

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10 Nov.
In seinem Statement zu den Änderungen des Gesetzes über Betreuungs- und Pflegeleistungen hat der Hessische Städtetag die Regelungen zur Gewaltprävention begrüßt, aber die Einbeziehung aller ambulant betreuten Wohnformen in das Gesetz angemahnt.

Den Städten ist es ein großes Anliegen, dass die Gewaltprävention ein noch stärkeres Gewicht bekommt. Dies sehen sie in den jetzt vorgesehenen §§ 7, 8 HGBP NEU erfüllt.

Die Städte vermissen allerdings eine inhaltlich umfassende Ausweitung der Zuständigkeiten auf zeitgemäße Wohnformen von älteren Menschen, die ggfs. auch pflegebedürftig sind und ambulant versorgt und / oder betreut werden.

Aus Sicht der Städte sollte deswegen der Geltungsbereich dieses Gesetzes von der reinen Zuständigkeitsprüfung im Hinblick auf weitgehend selbstorganisiertes / selbstbestimmtes Wohnen auf alle Formen des ambulant betreuten Wohnens erweitert werden.

Hintergrund ist die zunehmende Zahl von ambulant betreuten Wohngemeinschaften, z. T. im Umfeld ambulanter Pflegedienste, für die keinerlei Standards formuliert oder festgelegt sind und von denen die Sozialhilfeträger oftmals nur „zufällig“ erfahren, wenn ein/e Bewohner/in auf Leistungen nach dem SGB XII angewiesen ist.

Die Einflussmöglichkeiten sind in diesen Fällen extrem begrenzt. Grundsätzlich wünschen sich die Städte deswegen, dass die Betreuungs- und Pflegeaufsicht Regelprüfungen vornehmen kann, und dass als Basis hierfür entsprechende Standards entwickelt werden. Dies dient im Besonderen der Gewährleistung der Qualität der Betreuung in (Pflege-)Wohngemeinschaften.

Die vorgesehene Anlassprüfung im § 14 Abs. 1 Satz 2 HGBP-NEU reicht dafür nicht aus.

Die Städte nehmen vermehrt Qualitätseinbußen, auch Betrügereien, gerade auch bei ambulanten Pflegediensten wahr. Hier brauchen die zuständigen Behörden richtige Handlungs- und Eingriffsmöglichkeiten zur richtigen Zeit.

<link fileadmin user_upload downloads st-093-2016.pdf download file>Stellungnahme des Hessischen Städtetages

 

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