Hessischer Städtetag mit positiver Grundhaltung zu Investitionsprogrammen von Bund und Land

Direktor Jürgen Dieter vertritt die Position des Hessischen Städtetages am 14. Oktober in der Anhörung des Haushaltsausschusses - © HStT

13 Okt.
Mit einer positiven Grundhaltung geht der Hessische Städtetag in die Landtagsanhörung zu den Investitionsprogrammen von Bund und Land. Basis ist der Beschluss von Präsidium und Hauptausschuss am 17.9.2015 in Darmstadt. Die Anhörung findet am 14.10.2015 statt und ist öffentlich.

Die zentralen Forderungen des Hessischen Städtetages zur Umsetzung des Bundesinvestitionsprogramms will der Gesetzentwurf in weiten Teilen erfüllen:
Der Maßstab der Finanzschwäche wird nur bezüglich des Bundesprogramms zum Ausschlusskriterium der Förderung/Weiterleitung der Fördermittel. Unsere Forderung, alle hessischen Kommunen an der Investitionsförderung teilhaben zu lassen, erfüllt der Gesetzentwurf mittels des Landesprogramms ganz wesentlich (Kommunaldarlehen, welches das Land zu 80 Prozent tilgt).
Jede Kommune kann im Rahmen des ihr zugewiesenen Budgets – unter Beachtung der bundesgesetzlichen Vorgaben – frei über die Mittelverwendung entscheiden.
Unsere Forderung ist in vollem Umfang erfüllt.
Unsere Forderung, dass das Land sich an den kommunalen Investitionsmaßnahmen mit originären Landesmitteln beteiligt, ist durch das Landesprogramm – wenn auch auf Darlehensbasis – erfüllt.

Als Verteilkriterien hatten wir angesehen:

  • Einwohnerzahl
  • kommunaler Anteil an den Leistungsbeziehern nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (Jahresdurchschnitt 2011 bis 2013),
  • Stand der kommunalen Schulden zum Ende des Jahres 2014.


Diesen Vorschlägen kommt der Gesetzentwurf bezüglich der Einwohnerzahl nach. Bezüglich des Kriteriums SGB-II-Empfänger erfüllt der Entwurf die von uns gesetzten Kriterien nicht. Er bewertet allerdings durch den Maßstab der Zahl der SGB-III-Empfänger auch nach sozioökonomischen Kriterien.
Der Stand der kommunalen Schulden spielt bei der Verteilung keine Rolle.
Die Kritik an den Verteilkriterien relativiert sich durch das Landesprogramm, weil dort sämtliche Kommunen bedacht werden.

Der Hessische Städtetag

  1. befürwortet grundsätzlich die Pläne des Finanzministeriums zur Umsetzung des Bundesinvestitionsprogramms.
  2. sieht es positiv und beachtlich, dass das Land ein eigenes Landesprogramm auflegt, das zwar als Darlehen ausgestattet wird, aber zu 80 Prozent Tilgungsleistungen des Landes enthalten wird.
  3. sieht es positiv und beachtlich, dass das Land zudem ein Wohnungsbau- und Krankenhausinvestitionsprogramm auf Darlehensbasis auflegen will.

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