Hessischer Städtetag sieht Aufkommensneutralität der Grundsteuer kritisch

Mitglieder der Arbeitsgemeinschaft Nord am 27.10.2021 in Gudensberg, Bild: HStT

03 Nov.
"Die Städte bleiben dabei: eine Aussage über die Höhe des notwendigen Grundsteueraufkommens und die daraus folgende Höhe der Hebesätze ist erst dann möglich, wenn die finanzielle Situation der Kommunen im Jahr 2025 bekannt ist“, sagt der Geschäftsführende Direktor des Hessischen Städtetags Jürgen Dieter in der öffentlichen mündlichen Anhörung im Haushaltsausschuss des Hessischen Landtags am 3. November 2021. "Zwar erkennen die hessischen Städte im Flächen-Faktor-Modell der Landesregierung eine geeignete und sinnvolle Alternative zum komplexen Bundesmodell. Ob aber die seitens der Landesregierung angestrebte Aufkommensneutralität aufgrund der aktuellen Rahmenbedingungen auch tatsächlich Sinn macht, muss in Zweifel gezogen werden."

Den Begriff „Aufkommensneutralität“ könnten die Steuerpflichtigen leicht missverstehen und glauben, niemand müsse 2025 nach neuem Recht einen höheren Steuerbetrag zahlen als im Jahr 2024 nach altem Recht. Genau das sei aber nicht der Fall, so Dieter: "Das Bundesverfassungsgericht hat mit seinem Urteil 2019 bewusst herbeiführen wollen, dass es durch die von ihm herbeigeführte Neuordnung Gewinner und Verlierer unter den Steuerpflichtigen gibt. Die Vorgabe „Aufkommensneutralität“ kann falsche Hoffnungen wecken und so die zu höheren Zahlungen verpflichteten Bürger*innen doppelt enttäuschen."

 

Dieter weist auch darauf hin, dass im Jahr 2025 bei Geltung eines neuen hessischen Grundsteuermodells die nominell angepassten Hebesätze im Vergleich zu den bis 2024 geltenden Hebesätzen nicht zu einer indirekten Anhebung der Nivellierungssätze ab 2025 führen dürfen. Andernfalls werde gerade für die kreisangehörigen Städte eine aufkommensneutrale Umsetzung vielerorts kaum umzusetzen sein.

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